BERLIN. Die Vorsitzende der Grünen, Annalena Baerbock, hat die Entscheidung von Twitter und Facebook verteidigt, den scheidenden US-Präsidenten Donald Trump in den sozialen Medien zu sperren. Die Anbieter „hätten das schon vor vier Jahren machen müssen“, sagte Baerbock am Montag abend in der ARD-Talksendung „hart aber fair“.
„Wir haben in der analogen Welt Regeln, daß wer zu Haß und Hetze, zu Volksverhetzung aufruft, eine Straftat begeht, die auch im normalen Leben geahndet und verfolgt wird.“ Leider habe es sich in den vergangenen Jahren so entwickelt, „daß im Netz gehetzt werden kann ohne jegliche Konsequenzen“, beklagte die Grünen-Chefin.
Erst langsam kämen die Strafverfolgungsbehörden hinterher und es würde diesbezüglich Recht gesprochen. Zudem habe es Gespräche mit den großen Providern sowie auch mit Twitter und Facebook gegeben.
Baerbock: Das kann es jetzt nicht gewesen sein
„Aber das kann es jetzt nicht gewesen sein“, mahnte Baerbock. Es gebe noch etliche andere Diktatoren und autokratische Kräfte im Netz, die zu Haß und Hetze aufriefen und nicht gesperrt würden. „Das heißt, dann wird hier mit zweierlei Maß gemessen. Und deswegen muß es aus meiner Sicht politische Leitlinien geben und Gesetze dafür, was passiert, wenn Haß und Hetze betrieben wird.“ Das müsse auch in der digitalen Welt umgesetzt werden.
Twitter hatte vor anderthalb Wochen Trumps Account dauerhaft gesperrt. Als Grund nannte der Mikroblogdienst, es bestehe nach dem Sturm auf das Kapitol die Gefahr, Trump könne weiter zur Gewalt anstacheln. Auch Facebook verbannte Trump bis auf weiteres. Anders als Baerbock nannte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) das Vorgehen jedoch problematisch. „Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht von elementarer Bedeutung“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.
„In dieses Grundrecht kann eingegriffen werden, aber entlang der Gesetze und innerhalb des Rahmens, den der Gesetzgeber definiert – nicht nach dem Beschluß der Unternehmensführung von Social-Media-Plattformen.“ (krk)