BERLIN. Zum Schutz vor dem neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2 sollen mehr als 34 Millionen Einwohner in Deutschland pro Person 15 FFP2-Masken bekommen. Der Versand der dafür notwendigen, gegen Fälschung geschützten Coupons hat in einem nach Altersgruppen gestaffelten Verfahren begonnen. Die Ausgabe der Schutzmasken erfolgt über die Apotheken. Bezugsberechtigt sind Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und von bestimmten Vorerkrankungen betroffen sind. Die Risikofaktoren hält die zugrunde liegende Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) von Mitte Dezember vergangenen Jahres fest.
Kritik an dem Verfahren kam dieser Tage aus der AfD-Bundestagsfraktion. Per schriftlicher Einzelanfrage wollte Ulrike Schielke-Ziesing von der Regierungskoalition wissen, warum der Bund dem in der Verordnung definierten Kreis der Berechtigten die FFP2-Masken nicht direkt per Post zusenden lassen wolle. Ferner wollte die Abgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern wissen, warum bald ein Jahr nach Ausbruch der Pandemie beim Gesundheitsministerium noch keine Kompetenzen bestünden, die etwaige Schwierigkeiten bei der Beschaffung und Qualitätsprüfung von FFP2-Masken für den Direktversand beseitigen könnten.
Gegenüber der Selbstabholung mit Coupon habe die Verteilung via Direktversand für die Bevölkerung mehrere Vorteile: Sämtliche Berechtigten könnten die FFP2-Masken zeitgleich und für sie kostenlos erhalten und die Risikogruppen müßten sich nicht an eine Vertretungsperson wenden, wenn sie zum Selbstabholen nicht in der Lage sein sollten.
Regierung: Direktversand der Masken „nicht zielführend“
Den Maskenversand könne eine beim Bundesgesundheitsministerium angesiedelte zentrale Beschaffungs- und Verteilungsstelle übernehmen und dabei Gebrauch von den Daten der Einwohnermeldeämter machen, um die Risikogruppen in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen ausfindig zu machen. Auch der Betragsservice („GEZ“) für den Einzug der Rundfunkgebühren greife auf die Meldedaten zurück.
Schielke-Ziesing, die Mitglied im Haushaltsausschuß und Obfrau im Rechnungsprüfungsausschuß ist, rechnete vor, daß bei einem Verzicht auf den Eigenanteil von zwei Euro Kosten von rund 167 Millionen Euro für 500 Millionen FFP2-Masken aus Steuermitteln gegenzufinanzieren seien. Bei der Unterbringung geduldeter Flüchtlinge beispielsweise entstünden der öffentlichen Hand weit höhere Ausgaben.
Die Bundesregierung argumentierte in ihrer Antwort, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, daß der Aufbau einer zentralen Stelle logistisch und wirtschaftlich keine „gangbare Alternative“ sei, unabhängig von datenschutzrechtlichen Erwägungen. Der Versand der Masken auf dem Postweg an die Anspruchsberechtigten sei „mit erheblichen Kosten verbunden“ und „nicht zielführend“.
Bestehende Zentralstelle wurde wieder aufgelöst
„Anstatt unbürokratisch und vor allem schnell die Risikogruppen mit den verordneten FFP-2 Masken zu versorgen und sie damit besser gegen das Virus zu schützen, setzt das Bundesministerium für Gesundheit lieber auf die altbewährte Praktik der Bürokratie. Kein Wunder, daß die Bundesregierung es nicht schafft, wenigstens die Risikogruppen adäquat zu schützen“, sagte Schielke-Ziesing am Sonntag gegenüber der JF.
Unterdessen hatte das Bundesgesundheitsministerium bereits in den ersten Monaten der Corona-Pandemie im vergangenen Jahr eine zentrale Beschaffungs- und Verteilstelle für FFP2-Masken und persönliche Schutzausrüstung eingerichtet, wie die Regierung in der Antwort einräumte. Diese Zentralstelle wurde nach Entspannung der Marktlage im Juni 2020 wieder aufgelöst. (ru)