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Nach Anzeige von AfD-Politiker: Sitzblockade von Frauendemo hat für Abgeordnete Folgen

Nach Anzeige von AfD-Politiker: Sitzblockade von Frauendemo hat für Abgeordnete Folgen

Nach Anzeige von AfD-Politiker: Sitzblockade von Frauendemo hat für Abgeordnete Folgen

Hakan Taş (Linkspartei, l.) und Fatoş Topaç (Grüne), Kundgebung gegen Frauendemo 2018 in Berlin
Hakan Taş (Linkspartei, l.) und Fatoş Topaç (Grüne), Kundgebung gegen Frauendemo 2018 in Berlin
Hakan Taş (Linkspartei, l.) und Fatoş Topaç (Grüne), Kundgebung gegen Frauendemo 2018 in Berlin Fotos: imago images / Christian Ditsch / Rolf Zöllner / wikimedia.org/ Sandro Halank/cc / JF-Montage
Nach Anzeige von AfD-Politiker
 

Sitzblockade von Frauendemo hat für Abgeordnete Folgen

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat zwei linken Abgeordneten eine Geldzahlung auferlegt, weil sie an einer Sitzblockade gegen eine Frauendemo teilgenommen hatten. Demnach ist von einem hinreichenden Tatverdacht auf „Störung einer nicht verbotenen Versammlung“ zusammen mit einer Nötigung auszugehen. Anzeige erstattet hatte ein AfD-Politiker.
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BERLIN. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat zwei linken Abgeordneten eine Geldzahlung auferlegt, weil sie an einer Sitzblockade gegen eine Frauendemo teilgenommen hatten. Demnach ist von einem hinreichenden Tatverdacht auf „Störung einer nicht verbotenen Versammlung“ zusammen mit einer Nötigung auszugehen, teilte die Behörde dem AfD-Abgeordneten Frank-Christian Hansel mit, der zusammen mit einem anderen AfD-Politiker im Berliner Abgeordnetenhaus Anzeige erstattet hatte.

Hakan Taş (Linkspartei) und Fatoş Topaç (Grüne) hatten im Februar 2018 zusammen mit rund 1.000 bis 1.500 anderen Personen die Demonstration blockiert. Diese hatte das AfD-Mitglied Leyla Bilge veranstaltet. Die Kundgebung hatte das Motto: „Gegen die Freiheitsberaubung der Frauen in Deutschland wegen falscher Politiker der Bundesregierung“.

Laut Staatsanwaltschaft kam die Demonstration allerdings schon wenige Minuten nach Beginn zum Stehen. Taş und Topaç müssen als Teilnehmer der Sitzblockade nun je 800 Euro an den Verein „Ärzte ohne Grenzen“ zahlen und damit die Tat zugeben. Sollten sie das nicht tun, wird das Verfahren gegen sie wieder aufgenommen.

AfD-Politiker lobt Entscheidung

Hansel lobte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. „Nun haben sie es schriftlich: Auch gewählte Abgeordnete im linksradikalen Spektrum müssen sich an Recht und Ordnung halten. Die Freiheitsrechte der Opposition gelten. Wer angemeldete Demonstrationen blockiert, muß mit Konsequenzen rechnen.“

Der „sich seit Jahrzehnten ausbreitenden politischen Blindheit auf dem linken Auge“ werde nun teilweise Einhalt geboten. „Es ist auch ein erster Schritt hin zu null Toleranz und weg von der Kuscheljustiz“, ergänzte der AfD-Politiker. Taş und Topaç äußerten sich bislang nicht öffentlich zu der Entscheidung der Staatsanwaltschaft. (ls)

Hakan Taş (Linkspartei, l.) und Fatoş Topaç (Grüne), Kundgebung gegen Frauendemo 2018 in Berlin Fotos: imago images / Christian Ditsch / Rolf Zöllner / wikimedia.org/ Sandro Halank/cc / JF-Montage
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