KARLSRUHE. Der Staat darf moslemischen Rechtsreferendarinnen verbieten, bei ihrer Ausbildung im Gerichtssaal Kopftücher zu tragen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem am Donnerstag vormittag veröffentlichten Beschluß entschieden, es sei zu respektieren, wenn sich der Gesetzgeber in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral verhalten wolle.
Hintergrund ist ein Fall aus Hessen. Dort hatte eine Moslemin Anfang 2017 ihren juristischen Vorbereitungsdienst begonnen. Zwar dürfen in dem Bundesland Referendarinnen Kopftuchtragen, berichtete die Nachrichtenagentur dpa. Allerdings dürfen sie damit keine Tätigkeiten ausführen, bei denen sie als Repräsentantinnen des Staates wahrgenommen werden können.
Ähnliche Regelungen auch in anderen Ländern
Demnach dürfen Frauen mit Kopftuch im Gegensatz zu anderen Rechtsreferendaren Verhandlungen nicht von der Richterbank aus verfolgen. Außerdem ist es ihnen untersagt, Sitzungen zu leiten oder Beweise aufzunehmen. Gegen diese Regelungen hatte die Frau vergeblich Beschwerde eingelegt und anschließend vor dem Verwaltungsgericht geklagt.
2017 reichte die 1982 geborene Moslemin dann einen Eilantrag beim Verfassungsgericht ein, den die Richter abwiesen und nun im eigentlichen Verfahren abschließend geklärt haben. Ähnliche Vorschriften wie in Hessen gibt es auch in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Andere Länder haben dazu noch keine Regelungen oder einigten sich mit den Personen einvernehmlich. (ls)