MÜNSTER. Die Ditib-Gemeinde in der nordrhein-westfälischen Stadt Oer-Erkenschwick darf wieder mit dem Muezzin-Ruf über Lautsprecher zum Gebet rufen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat dazu am Mittwoch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen von 2018 gekippt.
Ein Bewohner hatte damals gegen eine Entscheidung der Stadt geklagt, die der Gemeinde eine immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt hatte, den Muezzinruf über einen Lautsprecher auszusenden. Der Rentner gab an, die Aussagen seien eine öffentlich verbreitete religiöse Bekundung, die ihn und seiner Ehefrau als bekennende Christen in ihrem Grundrecht auf negative Religionsfreiheit verletze.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte der Klage statt gegeben, weil die Stadt die Ausnahmegenehmigung für die islamische Gemeinde nicht gründlich genug mit den Belangen der Anwohner abgestimmt hatte. Die Stadt ging daraufhin in Berufung. Nun verwarf die höhere Instanz das erstinstanzliche Urteil.
Ditib-Gemeinde will Freitag wieder Lautsprecher verwenden
„Es ging um die Rechtmäßigkeit der Genehmigung. Wir haben nicht über die Zulässigkeit des Muezzinrufs entscheiden, sondern über den Lautsprecher. Daß dieses Geräusch am Haus der Klägers wahrzunehmen ist, daran haben wir keinen Zweifel“, zitierte die Bild-Zeitung die vorsitzende Richterin. „Aber es ist so leise, daß dies nicht für eine erhebliche Belästigung sprechen. Der Ruf ist zweifelsfrei ein Gebet. Es ist aber nichts, was jemanden zwingt, an der Religion teilzunehmen.“
Der 71 Jahre alte Rentner sagte dem Blatt, er hoffe nun, daß sich ein weitere Kläger findet, der näher an der Moschee wohne. „Wahrscheinlich werden wir doch versuchen, in die Revision zu gehen.“ Laut Bild-Zeitung plane die Ditib-Gemeinde, bereits am kommenden Freitag wieder per Lautsprecher zum Gebet zu rufen. Im Muezzin-Ruf heißt es unter anderem: „Allah ist der Größte. Es gibt keinen Gott außer Allah.“ (ls)