Das Landgericht Rostock hat am Freitag das Urteil gegen Oleh T. gesprochen. Der abgelehnte ukrainische Asylbewerber hatte im Verlauf des Prozesses gestanden, die sozial engagierte Rentnerin Erika H. aus Güstrow umgebracht zu haben und muß dafür zwölfeinhalb Jahre wegen Totschlags ins Gefängnis. Die schockierende Tat sorgte landesweit auch politisch für Entsetzen, weil eine zuvor geplante Abschiebung des ausreisepflichtigen Intensivtäters geplatzt war.
Der Verurteilte hatte am 19. September 2019 die Rentnerin aufgesucht und sie um Geld gebeten. Nachdem sie ihn abwies, drang er in das Haus ein und tötete die völlig hilflose Erika H. auf bestialische Art. Er stach dabei mit einer Gartenschere mindestens 15 Mal auf Kopf und Oberkörper ein und ließ die Rentnerin blutüberströmt am Boden liegen.
Die in der Flüchtlingshilfe engagierte ehemalige Lehrerin an der Gehörlosenschule in Güstrow hatte den taubstummen Asylbewerber 2016 kennengelernt und sich mehrfach für ihn eingesetzt. Trotz Warnungen ihres Ehemannes gab sie Oleh T. mehrmals kleinere Geldsummen und lud diesen nach Hause zum Kaffee ein. Das Motiv des Angeklagten am Tag der Horrortat ist die Wut darüber, diesmal kein Geld bekommen zu haben.
Staatsanwaltschaft geht von hoher Rückfallgefahr aus
Oleh T. trat im Verlauf des Prozesses immer wieder aggressiv auf und mußte zeitweise von bis zu sechs Justizbeamten unter Kontrolle gebracht werden. Am Tag der Schlußplädoyers durften Zuschauer des öffentlichen Prozesses zur Beruhigung von Oleh T. keine Fotos machen. Während der Vorträge gestikulierte T. wild in Richtung der Anwälte und beschwerte sich mehrfach über die nach seiner Ansicht viel zu hohen Strafforderungen. Laut Gutachten des vor Gericht angehörten Psychologen bestehe „eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit für schwere Verbrechen“.
Die Staatsanwaltschaft forderte zwölf Jahre Haft. Die Nebenklage, die den Witwer und die Tochter von Erika H. vertrat, sprach sich für 15 Jahre beziehungsweise lebenslange Haft aus. Die Verteidigung verwies auf den schwierigen Charakter von Oleh T. und dessen gestörtes Sozialverhalten. Vor diesem Hintergrund sollte das Gericht für die Haftzeit ein Resozialisierungsverfahren in Betracht ziehen. Das Urteil der 3. Strafkammer des Landgerichts folgte mit dem Strafmaß von zwölfeinhalb Jahren weitgehend der Argumentation des Staatsanwalts, wonach eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit bestehe, aber keine anschließende Sicherheitsverwahrung nötig sei.
Der Abschiebeflug war schon gebucht
Neben dem schockierenden Tathergang hat die Öffentlichkeit auch die Umstände des Aufenthalts von Oleh T. beschäftigt. Der nach bisherigen Informationen aus der Ukraine stammende Angeklagte war zuvor bereits in anderen europäischen Ländern straffällig geworden. So wurde er in Rumänien 2014 zu mehreren Jahren Haft verurteilt, konnte dieser Strafe jedoch durch Flucht nach Deutschland zu Beginn der Migrationskrise im Sommer 2015 entgehen.
In Deutschland beging Oleh T. nach Angaben der Landesregierung insgesamt 32 Delikte, wurde dafür mehrfach verurteilt und kostete den Steuerzahler vor allem durch die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen mindestens 300.000 Euro, wobei die anstehenden Prozeß- und Gefängniskosten noch nicht mitgerechnet sind. Trotz eines zweieinhalb Jahre dauernden priorisierten Asylverfahrens, eines von rumänischen Behörden bestätigten Paßersatzes und eines bereits gebuchten Rückführungsfluges konnte der Schwerkriminelle im Mai 2019 nicht in die Ukraine abgeschoben werden. Kurz darauf tötete Oleh T. die Rentnerin.
Innenminister Caffier kündigt Maßnahmen an
Vor Beginn Schlußplädoyers verlas der vorsitzende Richter eine Meldung von Interpol Kiew. So wurden bereits im Juni 2020 die deutschen Kollegen in Wiesbaden darüber in Kenntnis gesetzt, daß die ukrainischen Behörden die Identität des Angeklagten nun nicht mehr bestätigen könnten. Eine Erkenntnis, die kurz vor der Urteilsverkündung, nach den langen Verhandlungen zur Rückführung und der fast vollendeten Abschiebung unglaubwürdig wirkt. Auch weil die Behörden Mecklenburg-Vorpommerns nach eigenen Erkenntnissen zweifelsfrei eine ukrainische Staatsangehörigkeit annehmen.
Innenminister Lorenz Caffier (CDU) kündigte bereits Maßnahmen an, die „die Beendigung des Aufenthalts für diese Person zum Ziel haben“. Inwieweit diese Ankündigung die Ukraine bewegen wird, zukünftig bei Straftätern kooperativer zu sein, ist mehr als nur fraglich. Zwar nehmen die Ukrainer gerne die seit 2014 überwiesenen 1,4 Milliarden Euro deutscher Hilfsgelder entgegen, doch will man Intensivtäter wie den Angeklagten lieber mit einem Handstreich aus den eigenen Akten tilgen.
Lorenz Caffier hatte als Reaktion auf die Tat in Güstrow Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in einem offiziellen Brief darum gebeten, die Mißstände bei der Zusammenarbeit mit Herkunftsländern stärker in den Fokus zu nehmen. Fast ein Jahr später zeigt die brutale Tat von Oleh T. und das Agieren der Ukraine, daß sich die Zusammenarbeit verschlechtert. So bleiben die Sicherheitsinteressen der eigenen Bevölkerung weiter auf der Strecke. Am Ende entsteht der nüchterne Eindruck: Die Verantwortlichen kontrollieren nicht, wer reinkommt. Die Verantwortlichen schieben nicht ab, wenn unser Gastrecht mißbraucht und das Leben der Bürger bedroht wird.