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AfD-Kandidatin: Wahl zum Bundestagsvize: Harder-Kühnel verfehlt Mehrheit

AfD-Kandidatin: Wahl zum Bundestagsvize: Harder-Kühnel verfehlt Mehrheit

AfD-Kandidatin: Wahl zum Bundestagsvize: Harder-Kühnel verfehlt Mehrheit

Harder-Kühel
Harder-Kühel
Die AfD-Kandidatin Mariana Harder-Kühnel … Foto: picture alliance/Christoph Soeder/dpa
AfD-Kandidatin
 

Wahl zum Bundestagsvize: Harder-Kühnel verfehlt Mehrheit

Bei der Wahl zur Bundestagsvizepräsidentin hat die AfD-Kandidatin Mariana Harder-Kühnel auch im dritten Wahlgang keine Mehrheit erhalten. Für den dritten Anlauf hätte ihr eine einfache Mehrheit gereicht. Harder-Kühnel war bereits in den beiden vorangegangenen Wahlgängen gescheitert.
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BERLIN. Bei der Wahl zur Bundestagsvizepräsidentin hat die AfD-Kandidatin Mariana Harder-Kühnel auch im dritten Wahlgang keine Mehrheit erhalten. 423 Abgeordnete stimmten gegen sie, 199 für die Juristin und 43 enthielten sich. Die AfD-Fraktion verließ den Plenarsaal nach der Bekanntgabe des Ergebnisses.

Für den dritten Anlauf hätte ihr eine einfache Mehrheit gereicht. Harder-Kühnel war bereits in den beiden vorangegangenen Wahlgängen gescheitert. Bei der zweiten Abstimmung am 13. Dezember votierten 241 Abgeordnete für die Kandidatin, 377 Abgeordnete stimmten gegen sie, 41 enthielten sich. Ihr heutiges Ergebnis ist also noch schlechter. Am Dienstag hatte sich noch Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) für die Wahl der Juristin ausgesprochen, ohne damit jedoch eine Wahlempfehlung abgeben zu wollen.

„Schlag ins Gesicht der Demokratie in diesem Hause“

„Wenn das heute nicht eine weitere Kriegserklärung war, dann weiß ich auch nicht mehr“, kommentierte AfD-Fraktionschef Alexander Gauland die Entscheidung. „Ein Friedensangebot war es jedenfalls nicht – höchstens ein Versailler Vertrag“, meinte Gauland bitter. „Wir sollen ausgegrenzt werden. Man will uns an allen demokratischen Prozessen nicht beteiligen.“ Künftig werde man „bei jeder Möglichkeit, die wir haben, einen weiteren Kandidaten für den Vizepräsidenten-Posten aufstellen“, erklärte der 78jährige das weitere Vorgehen der Fraktion.

Auch Co-Fraktionschefin Alice Weidel sprach von einem „Schlag ins Gesicht der Demokratie in diesem Hause.“ Die anderen Fraktionen hätten sich damit keinen Gefallen getan. „Es ist unklug uns die Sitze für wichtige Gremien vorzuenthalten.“

Bereits kurz nach der vergangenen Bundestagswahl war der AfD-Abgeordnete Albrecht Glaser dreimal bei der Wahl für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten gescheitert. Der Posten ist seitdem unbesetzt. Die Geschäftsordnung des Bundestags schreibt vor, daß „jede Fraktion des Deutschen Bundestages durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten“ ist. Der sächsische Verfassungsgerichtshof hatte in einem ähnlichen Fall 1995 geurteilt, daß im Interesse des Minderheitenschutzes ein Kandidat nur aus Gründen mangelnder fachlicher Eignung oder fehlender Vertrauenswürdigkeit, nicht aber wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Fraktion abgelehnt werden dürfe.

AfD kündig Gang nach Karlsruhe an

Die AfD-Fraktion hatte bereits im Vorfeld der Wahl erklärt, sie erwäge im Falle eines abermaligen Scheiterns ihrer Kandidatin den Gang nach Karlsruhe. Außerdem drohte sie, künftig in jeder Sitzungswoche einen neuen Kandidaten vorzuschlagen und so den Betrieb des Bundestags mit immer neuen Wahlgängen künstlich ins Stocken zu bringen.

Dies könnte im Gegenzug dazu führen, daß die übrigen Fraktionen mit einfacher Mehrheit die Geschäftsordnung, laut der jeder Fraktion ein Vizepräsidenten-Posten zusteht, ändern. Wie die AfD mitteilte, würde „eine solche Eskalation bei den Wählern aller Parteien und auch medial auf großes Unverständnis stoßen, das Ansehen des Bundestages nachhaltig beschädigen und das Vertrauen in unsere Demokratie erschüttern“. (ag)

Die AfD-Kandidatin Mariana Harder-Kühnel … Foto: picture alliance/Christoph Soeder/dpa
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