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Islamistischer Gefährder: Sami A. muß nicht nach Deutschland zurückgeholt werden

Islamistischer Gefährder: Sami A. muß nicht nach Deutschland zurückgeholt werden

Islamistischer Gefährder: Sami A. muß nicht nach Deutschland zurückgeholt werden

Sami A.
Sami A.
Sami A.: Das Abschiebeverbot wurde aufgehoben Foto: Screenshot/WDR
Islamistischer Gefährder
 

Sami A. muß nicht nach Deutschland zurückgeholt werden

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Aufhebung des Abschiebeverbots für den islamistischen Gefährder Sami A. bestätigt. Die Abschiebung des ehemaligen Leibwächters Osama bin Ladens von Bochum nach Tunesien hatte im Sommer 2018 für heftigen Streit zwischen Justiz und Politik gesorgt. Laut Gerichtsbeschluß vom Mittwoch muß der 42jährige nicht nach Deutschland zurückgeholt werden.
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GELSENKIRCHEN. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Aufhebung des Abschiebeverbots für den islamistischen Gefährder Sami A. bestätigt. Die Abschiebung des ehemaligen Leibwächters Osama bin Ladens von Bochum nach Tunesien hatte im Sommer 2018 für heftigen Streit zwischen Justiz und Politik gesorgt.

Laut Gerichtsbeschluß vom Mittwoch muß der 42jährige nicht nach Deutschland zurückgeholt werden. Damit wurde eine bereits im vergangenen November im Eilverfahren getroffene Entscheidung bestätigt. Der vorsitzende Richter verwies auf die diplomatische Zusicherung Tunesiens, daß Sami A. keine Folter oder unmenschliche Behandlung drohe. Die Behauptung des Tunesiers, er sei nach seiner Abschiebung in seinem Heimatland menschenrechtswidrig behandelt worden, sei nicht glaubhaft, sagte der Kammervorsitzende Oliver Engsterhold in der mündlichen Urteilsbegründung laut der Nachrichtenagentur dpa.

Asylantrag war 2007 abgelehnt worden

Der Fall Sami A. beschäftigt die nordrhein-westfälische Justiz seit rund zehn Jahren. Der 1997 als Student nach Deutschland eingewanderte Tunesier soll sich im Ruhrgebiet als salafistischer Prediger betätigt haben. Sein Asylantrag war 2007 abgelehnt worden. Zwei Jahre später hatte ein Gericht erstmals ein Abschiebungsverbot erlassen.

Am 13. Juli vergangenen Jahres wurde der Tunesier in sein Heimatland ausgeflogen, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Tag zuvor ein Verbot ausgesprochen hatte. Die Zustellung des Beschlusses erfolgte jedoch erst, als Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunis saß. Politiker von SPD und Grünen sowie mehrere Juristen und Journalisten warfen den beteiligten Behörden daraufhin vor, das Gericht getäuscht zu haben.

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Am 15. August ordnete das Oberverwaltungsgericht Münster deshalb die Rückholung aus Tunesien an und stufte die Abschiebung als rechtswidrig ein. Dazu kam es aber nicht. Nach einer diplomatischen Zusicherung Tunesiens, Sami A. drohe keine Folter oder unmenschliche Behandlung, hob das Gericht in Gelsenkirchen das Abschiebungsverbot im November im Eilverfahren wieder auf. (ha)

Sami A.: Das Abschiebeverbot wurde aufgehoben Foto: Screenshot/WDR
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