DRESDEN. Der Freistaat Sachsen hat in einen Gesetzesantrag an den Bundesrat gefordert, das Verbrennen der EU-Fahne mit einer Haftstrafe zu ahnden. In dem Entwurf heißt es, den Behörden müßten Mittel an die Hand gegeben werden, „um entschieden und wirksam gegen solche Handlungen vorzugehen, die das Verächtlichmachen der Grundwerte der Europäischen Union zum Ziel haben“, zitiert die Saarbrücker Zeitung aus dem Entwurf.
Wer eine öffentlich gezeigte EU-Flagge „entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht“, soll zu einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe verurteilt werden. Auch die Verunglimpfung der EU-Hymne soll künftig geahndet werden.
Bislang sind in Deutschland nur die Symbole ausländischer Staaten strafrechtlich vor der Zerstörung geschützt. Da die EU kein Staat ist, ist sie davon ausgenommen. Laut Antragsteller soll die Gesetzesänderung „das Recht zu sachlicher oder berechtigter Kritik“ nicht einschränken. Allerdings sei es „ein Gebot der Selbstachtung“, die EU gegen „böswillige Verächtlichmachung“ zu schützen. (ag)