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Verwaltungsgericht: „Migration tötet“: Gericht hält NPD-Plakat für legitim

Verwaltungsgericht: „Migration tötet“: Gericht hält NPD-Plakat für legitim

Verwaltungsgericht: „Migration tötet“: Gericht hält NPD-Plakat für legitim

NPD-Plakat
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NPD-Plakat: Seit der Flüchtlingskrise 2014 habe sich die Gesellschaft verändert Foto: picture alliance/Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa
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„Migration tötet“: Gericht hält NPD-Plakat für legitim

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen erfüllt die Aussage „Migration tötet“ nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung. Die unkontrollierte Masseneinwanderung habe zum Tode geführt und könne langfristig zum Ende der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland führen, argumentierte der Richter.
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GIESSEN. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen erfüllt die Aussage „Migration tötet“ nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung. „Nach vorstehenden Ausführungen ist der Wortlaut des inkriminierten Wahlplakats ‘Migration tötet’ nicht als volksverhetzend zu qualifizieren, sondern als die Realität teilweise darstellend zu bewerten“, heißt es in dem Beschluß aus dem Urteil von Anfang August, über das das Rechtsmagazin Legal Tribut Online und das Redaktionsnetzwerk Deutschland am Wochenende berichteten.

Demnach hätte die Stadt Gießen den hessischen NPD-Landesverband nicht dazu auffordern dürfen, im EU-Wahlkampf ein Plakat mit den Worten „Stoppt die Invasion: Migration tötet“ zu entfernen. Neben dem Parteilogo befand sich auch der Schriftzug „Widerstand jetzt“ darauf.

Der Richter argumentierte den Berichten zufolge mit dem Verlauf von Wanderungsbewegungen aus der Zeit von 3.000 vor Christi Geburt bis in die Gegenwart. Außerdem verwies er auf Zahlen, die belegten, daß es durch Asylsuchenden zu mehr Sexual- und Tötungsdelikten gekommen sei.

Flüchtlingskrise könne zum Ende der demokratischen Grundordnung führen

Seit der Flüchtlingskrise 2014 habe sich die Gesellschaft verändert. Die unkontrollierte Masseneinwanderung habe zum Tode von Personen geführt und könne langfristig zum Ende der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland führen.

Dem Richter zufolge weise das Plakat auch nicht auf mögliche chaotische Verhältnisse hin, sollte der Staat das Gewaltmonopols nicht festigen. Aber „sollten der deutsche Staat oder seine Behörden einmal in die Handlungsunfähigkeit abrutschen, griffe das Recht zum Widerstand aus Art. 20 Abs. 4 GG ohnehin“.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die hessische Gemeinde Ranstadt, die im Mai dieses Jahres NPD-Plakate entfernt hatte, legte Berufung ein. Mit einem Urteil ist nicht vor dem nächsten Jahr zu rechnen. (ls)

NPD-Plakat: Seit der Flüchtlingskrise 2014 habe sich die Gesellschaft verändert Foto: picture alliance/Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa
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