MÜNCHEN. Die bayerische Staatsregierung will „Haß und Hetze“ im Internet in Zukunft mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestrafen. „Beleidigungen sind in der Anonymität des Internets oft enthemmter, haben eine größere Reichweite und sind praktisch kaum mehr aus der Welt zu bekommen“, begründete Justizminister Georg Eisenreich (CSU) seinen Entwurf für ein entsprechendes Bundesgesetz gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Man müsse „das Strafrecht dieser Entwicklung anpassen“.
Bei Beleidigungen soll es demnach eine Höchststrafe von zwei statt bisher einem Jahr geben, für üble Nachrede sind drei statt bisher ein Jahr vorgesehen. Für Verleumdungen hält der Münchner CSU-Politiker maximal fünf statt zwei Jahre Haft für angemessen.
Verfolgung auch ohne Strafantrag
„Unser Rechtsstaat muß sich gegen die zunehmende Verbreitung von Haß und Hetze mit aller Entschlossenheit zur Wehr setzen“, forderte Eisenreich. Wer Extremismus wirksam bekämpfen wolle, müsse „bei den Worten anfangen“.
Eisenreich geht damit über den Vorstoß von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hinaus, die sich den Kampf gegen „Hatespeech“ auf die Fahne geschrieben hat. Eisenreich betonte: „Ich möchte das Beleidigungsstrafrecht nicht nur bei der Bekämpfung von Hatespeech anpassen. Auch was Cybermobbing und Haßreden gegen Personen, die im öffentlichen Leben stehen, angeht, muß das Strafrecht nachgeschärft werden.“
Zunehmend würden Minderheiten, politisch Andersdenkende und Politiker „zum Ziel von Haß und Hetze“, sagte Eisenreich. „Dies führt zu einer nicht hinnehmbaren Vergiftung des gesellschaftlichen und politischen Klimas in unserem Land.“ Laut dem bayerischen Antrag sollen künftig rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder menschenverachtende Beleidigungen ohne Strafantrag verfolgt werden können. „Der Staatsanwalt muß hier auch ohne Strafantrag die Möglichkeit zur Strafverfolgung haben, solange nicht das Opfer widerspricht“, forderte der Minister. (tb)