MÜNCHEN. Der Bayerische Rundfunk (BR) muß nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts München eine Radiowerbung der NPD zur EU-Parlamentswahl senden. Der Text des Werbebeitrags sei nicht offenkundig volksverhetzend, teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa am Montag mit. Dies sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine Ablehnung allerdings erforderlich.
Dem Gericht zufolge heißt es in dem NPD-Spot, die Sicherheit in Deutschland sei in Gefahr. „Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern.“ Die NPD habe als zur Wahl zugelassene Partei gegenüber öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einen Anspruch auf Ausstrahlung, es sei denn, sie verstoße gegen Strafgesetze.
Die BR kündigte juristische Schritte an. „Der Bayerische Rundfunk hat gegen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München Rechtsmittel eingelegt“, sagte BR-Justiziar Albrecht Hesse der Nachrichtenagentur. Der Sender hoffe, der Verwaltungsgerichtshof entscheide noch vor den Ausstrahlungen am 14. Mai auf Bayern 3 und am 16. Mai auf Bayern 1 darüber. Auch der Hessische Rundfunk sowie der Norddeutsche Rundfunk waren bereits zur Veröffentlichung einer NPD-Wahlwerbung verpflichtet worden. (ls)