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Urteil nach Angriff auf Bürgerbüro: Strafe nach Anschlag auf AfD: Geld für linkes Zentrum

Urteil nach Angriff auf Bürgerbüro: Strafe nach Anschlag auf AfD: Geld für linkes Zentrum

Urteil nach Angriff auf Bürgerbüro: Strafe nach Anschlag auf AfD: Geld für linkes Zentrum

Hütter Bürgerbüro
Hütter Bürgerbüro
Anschlag auf das Bürgerbüro des AfD-Landtagsabgeordneten Carsten Hütter im Januar 2016 Foto: AfD-Fraktion Sachsen
Urteil nach Angriff auf Bürgerbüro
 

Strafe nach Anschlag auf AfD: Geld für linkes Zentrum

Die AfD Sachsen hat schwere Vorwürfe gegen das Amtsgericht Chemnitz erhoben. Dieses hatte einen Linksextremisten, der im vergangenen Jahr einen Anschlag auf das Bürgerbüro das Landtagsabgeordneten Carsten Hütter verübt hatte, unter anderem zur Zahlung eines Bußgelds von 1.000 Euro an ein linksradikales Jugendzentrum verurteilt.
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CHEMNITZ. Die AfD Sachsen hat schwere Vorwürfe gegen das Amtsgericht Chemnitz erhoben. Dieses hatte einen Linksextremisten, der im vergangenen Jahr einen Anschlag auf das Bürgerbüro das Landtagsabgeordneten Carsten Hütter verübt hatte, unter anderem zur Zahlung eines Bußgelds von 1.000 Euro verurteilt.

Empfänger ist nach dem Willen des Gerichts das linksradikale Alternative Jugendzentrum Chemnitz, das Hütter für die nunmehr 33 Anschläge auf sein Büro in den vergangenen drei Jahren verantwortlich macht. „Nach mir vorliegender Faktenlage wurde der absolute Großteil der 33 Anschläge auf mein AfD-Bürgerbüro von Tätern begangen, die direkt aus dem so genannten Alternativen Jugendzentrum kamen, das sich in unmittelbarer Nähe befindet“, sagte Hütter.

Eineinhalb Jahre Haft zur Bewährung

Für den AfD-Politiker kann es nur zwei Gründe für die Maßnahme des Gerichts geben. Entweder wisse das Amtsgericht nicht, was es tue. Oder: „Das Gericht weiß ganz genau, was es tut. Beides wäre allerdings eine sehr große Schande für unsere Justiz.“

Hütter kündigte an, sich im Landtag danach erkundigen zu wollen, in wie vielen Fällen sächsische Gerichte Geldstrafen angeordnet haben, die an linksradikale Zentren gespendet werden müssen. Zusätzlich zu der Geldstrafe erhielt der Verurteilte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die das Gericht in seinem Urteil vom 28. Mai zur Bewährung ausgesetzt hat. Der Täter wurde der versuchten Brandstiftung und der Sachbeschädigung für schuldig befunden. (tb)

 

Anschlag auf das Bürgerbüro des AfD-Landtagsabgeordneten Carsten Hütter im Januar 2016 Foto: AfD-Fraktion Sachsen
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