BOCHUM. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat der Bochumer Ausländerbehörde ein Ultimatum für die Rückholung des Islamisten Sami A. gesetzt. Sollte die Ausländerbehörde den mutmaßlichen Ex-Leibwächter von al-Qaida-Chef Osama bin Laden nicht bis Ende des Monats zurückbringen, droht ihr ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro.
Laut dem Gericht hat die städtische Behörde bisher „nichts Substantielles unternommen“, um den islamistischen Gefährder, der derzeit in einer Gefängniszelle seines Heimatlands Tunesien sitzt, zurückzuholen. Sami A. war am 13. Juli mit einem Charterflugzeug von Düsseldorf aus nach Tunesien gebracht worden. Das vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zuvor verhängte Abschiebeverbot hatte die Behörden nach Angaben von NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) erst kurz vor der Landung in Nordafrika erreicht.
Rassismusvorwürfe gegen Deutschland
Sami A. lebte seit Jahren zusammen mit seiner Familie in Bochum. Nach seinem Studium soll er 2000 eine militärische Ausbildung in einem al-Qaida-Lager in Afghanistan erhalten und zeitweise zur Leibwache Osama bin Ladens gehört haben. Zudem soll er als salafistischer Prediger in Erscheinung getreten sein. Er bestreitet die Vorwürfe. Ein Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft war mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden.
Die tunesische Regierung hat inzwischen die Auslieferung von Sami A. abgelehnt und die Zuständigkeit für ihren Staatsbürger reklamiert. Über seinen Anwalt hatte der mutmaßliche Terrorist Rassismusvorwürfe gegen Deutschland erhoben. „Es ist purer Rassismus, daß ich aus Deutschland abgeschoben wurde. Weil der Innenminister mich nicht mehr länger im Land haben wollte. Dann wird einfach behauptet, daß jemand Extremist sei.“ (tb)