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Bernd Zimniok, Demografie, Massenmigration

Auslieferung nach Haftbefehl: Europäischer Gerichtshof zweifelt Rechtsstaatlichkeit Polens an

Auslieferung nach Haftbefehl: Europäischer Gerichtshof zweifelt Rechtsstaatlichkeit Polens an

Auslieferung nach Haftbefehl: Europäischer Gerichtshof zweifelt Rechtsstaatlichkeit Polens an

Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg Foto: picture alliance/dpa
Auslieferung nach Haftbefehl
 

Europäischer Gerichtshof zweifelt Rechtsstaatlichkeit Polens an

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, daß mutmaßliche Straftäter nicht zwingend an Polen ausgeliefert werden müssen. Grund seien Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des osteuropäischen Landes nach der polnischen Justizreform.
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LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, daß mutmaßliche Straftäter nicht zwingend an Polen ausgeliefert werden müssen. In der Urteilsbegründung verwieß das Gericht auf die polnische Justizreform, durch die die Rechtsstaatlichkeit in Polen gefährdet sei. Somit müßten Europäische Haftbefehle aus Polen nicht in jedem Fall vollstreckt werden.

Konkret geht es um den Fall eines wegen Drogenhandels gesuchten Polen, gegen den ein Europäischer Haftbefehl vorliegt. Der Verdächtige wurde in Irland verhaftet. Er hatte sich gegen die Auslieferung gewehrt, da ihn nach eigenen Angaben in Polen kein faires Verfahren erwartet. Der irische Hohe Gerichtshof hatte die Zweifel geteilt.

EU-Kommission leitete Verfahren gegen Polen ein

Die irische Justiz beruft sich unter anderem auf die EU-Kommission, die im Dezember 2017 ein Verfahren gegen Polen wegen der Umbesetzung und Entlassung von Richtern eingeleitet hat. Durch diese Schritte sieht die EU die Rechtstaatlichkeit in dem Land in Gefahr.

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes muß nun das zuständige Gericht in Irland entscheiden, ob den Verdächtigen ein fairer Prozeß erwartet. Zu diesem Zweck muß dessen persönliche Situation überprüft werden. Sollte eine Verletzung seines Grundrechts auf ein unabhängiges Verfahren zu erwarten sein, könne eine Auslieferung unterbleiben, teilte das Gericht mit. (ag)

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg Foto: picture alliance/dpa
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