MAGDEBURG. Im Fall des am Sonntag in Köthen bei einem Streit mit Afghanen gestorbenen 22 Jahre alten Deutschen hat die Rechtsmedizin weitere Details bekanntgegeben. Demnach starb Markus B. laut dem zuständige Rechtsmediziner der Universität Halle, Rüdiger Lessig, an einem Herzinfarkt.
„Wir müssen aus medizinischer Sicht aufgrund des Obduktionsergebnisses sagen, es hätte bei ihm jederzeit zu einem Herzinfarkt kommen können“, sagte Lessig am Mittwoch bei einer Pressekonferenz. Das Opfer habe seit seiner Geburt an einem Herzfehler gelitten und sei deswegen auc in medizinischer Behandlung gewesen.
Der Leiter der Staatsanwalt Dessau-Roßlau, Horst Nopens, betonte jedoch, es werde weiter ermittelt, ob und inwieweit die Afghanen für die Auslösung des Herzinfarkts verantwortlich seien, berichtet die Welt.
„Zum gegenwärtigen Zeitpunkt habe ich keine Hinweise darauf gefunden, die ergeben – auch nicht aus den Untersuchungen der Rechtsmedizin –, daß der Geschädigte durch diese Schläge oder Tritte zu Tode gekommen ist“, erläuterte Nopens. Ähnlich hatte sich am Montag bereits Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) geäußert.
Staatsanwaltschaft befragte Verfasserin von Tonaufnahme
Laut dem Leiter der Staatsanwaltschaft seien bei Markus B. Verletzungen an der Lippe festgestellt worden, die von einem Schlag herrühren könnten, was sich mit der Schilderung einer Zeugin decke. Weitere Details wollte er mir Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen jedoch nicht nennen.
Nopens äußerte sich auch zu einer seit Sonntag in sozialen Netzwerken kursierenden Sprachnachricht, die auch der JF vorliegt und in der eine vermeintliche Zeugin den Tatablauf schildert. Danach hätten zwei „Flüchtlinge“ Markus B. festgehalten, ein dritter habe ihm dann „drei Mal eine gehauen“, worauf der 22jährige zu Boden gegangen sei. „Dann haben die ausgeholt, wie beim Fußballspielen und haben ihm alle gegen den Kopf getreten“, berichtet eine Frau den mutmaßlichen Tathergang.
Der Staatsanwaltschaft sei die Verfasserin der Aufnahme bekannt, sagte Nopens. Sie sei mittlerweile befragt worden. „In der Zeugenaussage hat sich das, was sie in der Audio-Datei schildert, massiv relativiert“, so Nopens. Aber auch hier könne er aus ermittlungstaktischen Gründen keine Einzelheiten bekanntgeben. (krk)