MÜNSTER. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Rückholung des mutmaßlichen Ex-Leibwächters von Osama bin Laden, Sami A., aus Tunesien angeordnet. „Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Stadt Bochum zurecht verpflichtet, den von ihr abgeschobenen tunesischen Staatsangehörigen Sami A. unverzüglich auf ihre Kosten in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen“, teilte das Gericht mit.
Es wies damit eine Beschwerde der Stadt gegen die Rückholung zurück. Die Entscheidung der Münsteraner Richter ist letztinstanzlich. Der Bochumer Ausländerbehörde bliebe noch per Verfassungsbeschwerde der Gang nach Karlsruhe. Dieser ist nach Informationen der Bild-Zeitung aber bereits vom Tisch. Zudem hätte dies keine aufschiebende Wirkung für die Rückholung.
Wiedereinreisesperre für Sami A.
Das Bochumer Ausländeramt hatte zuletzt eine Wiedereinreisesperre für Sami A., verhängt. Damit hätte der Islamist nicht mehr in den Schengen-Raum einreisen dürfen. Sami A. war im Juli in sein Heimatland gebracht und dort zunächst festgenommen worden.
Mittlerweile befindet er sich wieder auf freiem Fuß, darf aber derzeit das Land noch nicht verlassen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das die Abschiebung noch zu stoppen versucht hatte, hatte seine Rückholung angeordnet und die Bochumer Ausländerbehörde mit einem Zwangsgeld belegt. (tb)