STRAßBURG. Mörder haben kein Recht, ihre Namen aus Online-Texten tilgen zu lassen. Wie der europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag geurteilt hat, dürfen Journalisten selbst entscheiden, welche Details veröffentlicht werden, berichtet der Nachrichtendienst dpa.
Das Gericht in Straßburg urteilte im Fall um die Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr, die Pressefreiheit sei besonders schützenswert, wenn ein öffentliches Interesse bestehe. Die Medien dürften dabei aber nicht gegen ethische Normen verstoßen.
Kläger sahen Achtung des Menschenrechts auf Privatleben gefährdet
Beide Männer hatten geklagt, weil sie ihr Menschenrecht auf Achtung des Privatlebens gefährdet sahen. Der Bundesgerichtshof hatte zuvor gleichlautende Unterlassungsklagen gegen Spiegel, Deutschlandradio und Mannheimer Morgen abgewiesen.
Beide Parteien können noch Einspruch gegen das Urteil erheben. Die Kläger waren im Mai 1993 wegen Mordes verurteilt worden. Ihre Haft endete 2007 und 2008. (mp)