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„Erhöhte Haftempfindlichkeit“: Milderes Urteil für Intensivtäter, weil er Ausländer ist

„Erhöhte Haftempfindlichkeit“: Milderes Urteil für Intensivtäter, weil er Ausländer ist

„Erhöhte Haftempfindlichkeit“: Milderes Urteil für Intensivtäter, weil er Ausländer ist

Richterhammer
Richterhammer
Richterhammer (Symbolbild) Foto: picture alliance/ dpa
„Erhöhte Haftempfindlichkeit“
 

Milderes Urteil für Intensivtäter, weil er Ausländer ist

Das Landgericht Zwickau hat die Haftstrafe für einen algerischen Intensivtäter verkürzt, da er als Ausländer unter „erhöhter Haftempfindlichkeit“ leide. Der 28 Jahre alte Abdel S. war in erster Instanz vom Zwickauer Amtsgericht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er seinem Opfer Jihad A. eine tiefe Fleischwunde im Gesicht zugefügt hatte.
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ZWICKAU. Das Landgericht Zwickau hat die Haftstrafe für einen algerischen Intensivtäter verkürzt, da er als Ausländer unter „erhöhter Haftempfindlichkeit“ leide. Der 28 Jahre alte Abdel S. war in erster Instanz vom Zwickauer Amtsgericht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er seinem Opfer Jihad A. eine tiefe Fleischwunde im Gesicht zugefügt hatte.

Bereits zuvor war der in Plauen lebende Mann immer wieder polizeiauffällig geworden, berichtet die Bild-Zeitung. In den sieben Monaten zuvor hatte er sechs Straftaten begangen. Der Richter begründete sein Urteil damals mit dem Satz: „Wir haben genügend deutsche Straftäter, da brauchen wir keine ausländischen.“

Nun wurde die Haftstrafe auf zwei Jahre und sechs Monate reduziert. Neben der angeblich „erhöhten Haftempfindlichkeit“ rechnete ihm Richter Rupert Geußer am Landgericht auch sein Geständnis strafmildernd an. „Die Geständigkeit führte zu der moderateren Strafe als in der ersten Instanz“, begründete er das verminderte Strafmaß. (tb)

Richterhammer (Symbolbild) Foto: picture alliance/ dpa
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