HANNOVER. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) hat Alterstests für junge Asylbewerber direkt nach ihrer Ankunft in Deutschland gefordert. Erst danach sollten sie auf die Kommunen verteilt werden, sagte NSGB-Sprecher Thorsten Bullerdiek der Nachrichtenagentur dpa.
Die Städte und Kommunen müßten sich auf die Integrationsarbeit konzentrieren. Es sei derzeit zumindest umstritten, ob Alterstests gemacht werden dürfen. „Damit dies zweifelsfrei möglich ist, muß der Bund hier eine klare Regelung schaffen, die in der Praxis ohne Probleme umsetzbar ist“, forderte Bullerdiek.
Kommunen sehen den Bund in der Pflicht
Zuvor hatte auch der Beigeordnete des Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB), Uwe Lübking, auf eine einheitliche Weisung gedrängt. „Wir erwarten, daß eine Verteilung von jungen Flüchtlingen auf die Kommunen erst dann stattfindet, wenn ihre Identität geklärt ist – auch das Alter“, sagte er laut Hamburger Abendblatt. In der Pflicht sei vor allem der Bund. „Wir wollen diesen Flickenteppich der Länder nicht.“
Ende Dezember war ein 15 Jahre altes Mädchen im rheinland-pfälzischen Kandel durch mehrere Messerstiche getötet worden. Mutmaßlicher Täter ist der ehemalige Freund des Mädchens, ein nach offiziellen Angaben gleichaltriger Flüchtling aus Afghanistan. Doch am Alter gibt es Zweifel. Mehrere Politiker, darunter Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), forderten daraufhin obligatorische Tests bei Asylbewerbern, wenn deren Alter nicht mit Dokumenten nachgewiesen werden kann.
Gesetzliche Lage ist undeutlich
Minderjährige Einwanderer werden von den Jugendämtern betreut und genießen einen besseren Schutz vor Abschiebung. Die Unterbringung kostet die Ämter pro Monat zwischen 3.000 und 5.000 Euro. Wie häufig Asylbewerber falsche Altersangaben machen, ist derzeit unklar. Seit Ende 2015 ist das Verfahren zur Altersbestimmung gesetzlich geregelt.
Demnach begutachten zunächst Mitarbeiter der Jugendämter vor Ort ohne Papiere eingereiste Jugendliche. Im Zweifel kann das Amt eine ärztliche Untersuchung veranlassen, die nur mit Einwilligung des Betroffenen möglich ist. Sie kann auch die radiologische Untersuchung etwa der Handknochen oder Schulterblätter beinhalten. Einige Bundesländer wie etwa Niedersachsen führten diese Alterstests durch, andere verzichteten darauf. (ha)