CHEMNITZ. Das Amtsgericht Chemnitz hat einen 33 Jahre alten Mann wegen eines Hitlergrußes zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Darüber hinaus sah es das Gericht als erwiesen an, daß der 33 Jahre alte Chemnitzer bei der Personalienfeststellung bei der Kundgebung am 1. September in Richtung eines Polizeibeamten schlug, berichtete die Nachrichtenagentur dpa.
Neben der Strafe von acht Monaten, die am Donnerstag im Schnellverfahren auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, muß der Mann eine Geldstrafe von 2.000 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, eine Berufung zu prüfen. Sie hatte eine Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung gefordert. Der Chemnitzer sei „einschlägig vorbestraft“ und werde bei den Behörden als „Gewalttäter Sport“ eingestuft.
Nächster Prozeß am Freitag
Am Freitag soll es vor dem Amtsgericht zum Prozeß gegen einen 34 Jahre alten Chemnitzer kommen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, bei einer Demonstration am 27. August den Hitlergruß gezeigt zu haben. Die Polizei konnte insgesamt sechs Tatverdächtige wegen desselben Deliktes ermitteln.
Auslöser der Kundgebungen war die tödliche Messerattacke gegen einen 35 Jahre alten Deutschen in Chemnitz am letzten Augustwochenende. Drei Asylbewerber mit ungeklärter Herkunft sind tatverdächtig. Zwei von ihnen sitzen in Untersuchungshaft, nach dem dritten wird international gefahndet. (ls)