BERLIN. Die Bundesregierung will Empfänger von Sozialleistungen vom Familiennachzug ausschließen. Dies geht aus einem Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums hervor, berichten die Zeitungen des RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Zudem böte das „Familiennachzugsneuregelungsgesetzes“ die Möglichkeit, den „Nachzug von Familienangehörigen zu zurückgekehrten Jihadreisenden, terroristischen Gefährdern, Haßpredigern und Leitern verbotener Vereine zu versagen“.
Im Entwurf heißt es, „daß aus humanitären Gründen monatlich bis zu 1.000 ausländische Familienangehörige zu subsidiär Schutzberechtigten in das Bundesgebiet zuziehen können“. Dem Entwurf nach sollen ausschließlich Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und minderjährige unverheiratete Flüchtlinge nachzugsberechtigt sein. Ausgenommen bleiben Ehepartner die nicht im Herkunftsland geheiratet haben.
Obergrenze soll bestehen bleiben
Die Bundesregierung hatte zuvor angekündigt, den im März 2016 mit dem Asylpaket II ausgesetzten Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus ab August unter Auflagen wieder zulassen.
Damit soll auch der Familiennachzug berücksichtigt und die im Koalitionsvertrag vereinbarte Obergrenze von 220.000 Zuwanderern pro Jahr nicht überschritten werden. (mp)