BERLIN. Der Anfang Juli abgeschobene Afghane Nasibullah S. soll noch in dieser Woche nach Deutschland zurückkehren. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte der Nachrichtenagentur epd, es solle vor kommenden Abschiebungen immer einen Abgleich mit möglichen noch laufenden Verfahren geben. Die Rückholung war bereits am 18. Juli angeordnet worden.
Der 20 Jahre alte Asylbewerber war Anfang Juli mit 68 weiteren Afghanen ausgewiesen worden. Zu dem Zeitpunkt war sein Asylverfahren aber noch nicht endgültig abgeschlossen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) räumte die unrechtmäßige Abschiebung ein. Der Afghane, der in Mecklenburg-Vorpommern lebte, hätte in der Woche nach der Ausweisung zu seinem Asylantrag vor Gericht gehört werden sollen.
SPD-Anwältin erhebt Vorwürfe gegen Innenministerium
Die Anwältin des 20 Jahre Asylbewerbers ist die SPD-Bundestagsabgeordnete Sonja Steffen. Die Juristin hatte bereits kurz nach der Abschiebung Vorwürfe gegen das Innenministerium erhoben. Es sei darum gegangen, „das Flugzeug unbedingt mit einer hohen Zahl von Afghanen zu füllen“, sagte sie in der sozialdemokratischen Parteizeitung vorwärts. Dadurch sei es zu der nachlässigen Prüfung des noch laufenden Asylverfahrens gekommen.
Ihr Mandat werde in seiner Heimat von den Taliban bedroht. Der von ihm im Dezember 2015 gestellte Asylantrag war im Februar 2017 abgelehnt worden. Dagegen hatte er geklagt. (ag)