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Gutachten: Sonderermittler: Amri wurde an Wochenenden nicht überwacht

Gutachten: Sonderermittler: Amri wurde an Wochenenden nicht überwacht

Gutachten: Sonderermittler: Amri wurde an Wochenenden nicht überwacht

Anis Amri
Anis Amri
Anis Amri / Anschlagsort am Breitscheidplatz Foto: JF-Montage, dpa
Gutachten
 

Sonderermittler: Amri wurde an Wochenenden nicht überwacht

Der Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheid-Platz im Dezember hätte nach Einschätzung eines Sonderermittlers verhindert werden können. Zu diesem Ergebnis kommt der ehemalige Bundesanwalt Bruno Jost in seinem am Donnerstag vorgestellten Gutachten. Es sei „alles falsch gelaufen, was falsch laufen konnte“.
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BERLIN. Der Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember hätte verhindert werden können. Zu diesem Ergebnis kommt der ehemalige Bundesanwalt Bruno Jost in seinem 72-seitigen Gutachten, das er am Donnerstag in Berlin vorgestellt hat.

Demnach hätten die Behörden in Berlin, aber auch in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und im Bund „grobe Fehler“ gemacht, „die nicht hätten vorkommen dürfen“.

So habe das LKA Berlin Amri nur unter der Woche, nicht jedoch an Wochenend- und Feiertagen observiert – selbst als er auf Rang eins der Berliner Gefährder gestanden habe. Auch hätten die Observationen nicht bereits im Juli, also nach sechs Wochen, abgebrochen werden dürfen, obwohl eine Genehmigung bis Ende Oktober vorlag.

Außerdem habe die Polizei Möglichkeiten, Amri in Untersuchungshaft zu nehmen, nicht wahrgenommen. Bekannt waren unter anderem seine Verstrickungen in den Drogenhandel. Grund für dieses Versagen sei eine durch schlechte Kommunikation hervorgerufene „regelrechte Zuständigkeitslücke“ gewesen.

„Alles falsch gelaufen, was falsch laufen konnte“

Auch als Amri im Juni 2016 in Friedrichshafen mit gefälschten italienischen Ausweisen, Rauschgiftmitteln und einem islamischen Pamphlet von der Bundespolizei aufgegriffen wurde, habe man keine Versuche unternommen, Amri zu inhaftieren.

Weder sei sein Handy sichergestellt, noch das Schriftstück übersetzt worden. Es sei „alles falsch gelaufen, was falsch laufen konnte“. Eine Abschiebung wäre zu diesem Zeitpunkt, so Jost, eigentlich „dringend geboten“ und „auch möglich gewesen“. Daß dafür Baden-Württemberg und nicht etwa Nordrhein-Westfalen zuständig gewesen wäre, sei damals jedoch unklar gewesen.

Das Durcheinander sieht Jost nicht zuletzt auch in der Flüchtlingspolitik des Jahres 2015 begründet. Im Herbst 2015 habe der Umgang mit dem Zustrom von Einwanderern, etwa bei deren Erfassung und Kontrolle, häufig nicht dem „gesetzlich vorgesehenen Vorgehen“ entsprochen. Daher sei es nicht überraschend, daß sich Amri unter verschiedenen Identitäten in verschieden Bundesländern hat aufhalten können.

Bereits im Sommer war bekannt geworden, daß den Behörden umfangreiche Informationen über Amris Aktivitäten als Islamist vorgelegen hatten, bevor er am 19. Dezember 2016 einen Lastwagen in eine Menschenmenge steuerte und dabei zwölf Menschen tötete. (ser)

Anis Amri / Anschlagsort am Breitscheidplatz Foto: JF-Montage, dpa
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