KOBLENZ. Abschiebungen nach Afghanistan sind auch weiterhin möglich. Laut einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz drohe abgelehnten Asylbewerbern nicht überall in Afghanistan eine Gefahr für Leib und Leben.
Geklagt hatte ein Afghane, dessen Asylantrag abgelehnt worden war. Er argumentierte unter Berufung auf Berichte von Pro Asyl und Amnesty International, eine Abschiebung in sein Heimatland sei wegen der dortigen landesweiten Bedrohung nicht möglich.
Gericht sieht keine landesweite Gefährdung
Das Gericht wies die Klage des Mannes jedoch zurück. Auch nach dem Anschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul Ende Mai sei die Bedrohungslage „in den einzelnen Provinzen stark unterschiedlich“, heißt es in dem Urteilsspruch vom September. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, „daß oppositionelle Gruppen bereits weite Teile des Landes beherrschten“. Lediglich 30 von 408 Distrikten seien von den Taliban dominiert.
Nach dem Anschlag auf die deutsche Botschaft hatte der Bundestag einen Abschiebestopp nach Afghanistan beschlossen. Die Entscheidung gilt jedoch nicht für Straftäter, sogenannte Gefährder und Ausreisepflichtige, die ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern.
In der vergangenen Woche wurden erstmals wieder mehrere Afghanen in ihr Heimatland abgeschoben. Bei ihnen handelte es sich ausnahmslos um in Deutschland straffällig gewordene, abgelehnte Asylbewerber. (ha)