STRASSBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den vorläufigen Abschiebestopp eines islamischen Gefährders in Bremen aufgehoben. Die Sicherheitsbehörden trauen dem 18 Jahre alten Mann aus der russischen Republik Dagestan einen Terroranschlag zu.
Eine endgültige Entscheidung steht aber weiterhin aus, teilte der Menschenrechtsgerichtshof mit. Anfang des Monats hatte die Behörde die Abschiebung gestoppt. Der in Deutschland geborene Mann war bereits auf dem Weg zum Flughafen, als die Nachricht bekannt wurde.
Der als Gefährder eingestufte Mann sagte, daß ihm in seinem Herkunftsland Folter, Überwachung oder Verhaftung drohten. Zudem befürchte er, daß man ihn dort „verschwinden“ lassen könnte.
IS-Anhänger und Suizidgedanken
Nach Erkenntnissen von Sicherheitsbehörden sympathisiere der Mann mit der Terrororganisation „Islamischer Staat“ und habe Suizidgedanken geäußert. In einem Chat mit einem Islamisten aus Essen soll er sich bereit erklärt haben, einen Anschlag zu verüben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Abschiebung. Das Aufenthaltsgesetz erlaube, Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit „zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr“ in einem Schnellverfahren abzuschieben. (ls)