LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Abschiebung von ausländischen Gefährdern gebilligt. Das Gericht in Leipzig wies die Klagen zweier Salafisten gegen Abschiebeanordnungen des niedersächsischen Innenministeriums in zwei Grundsatzentscheidungen ab.
Beide Ausreisepflichtige sind in Deutschland geboren und aufgewachsen. Einer von ihnen ist jedoch algerischer Staatsbürger, der andere hat einen nigerianischen Paß. Die Sicherheitsbehörden hatten die 27 und 21 Jahren alten Männer als Gefährder eingestuft.
Beweise reichten nicht für Strafverfahren
Die niedersächsische Polizei hatte die beiden Moslems im Februar bei einer Razzia gegen Salafisten in Göttingen festgenommen. Sie sympathisierten den Ermittlern zufolge mit der Terrormiliz „Islamischer Staat“ und hatten ein Attentat geplant.
Für ein Strafverfahren reichten die Beweise der zuständigen Staatsanwaltschaft jedoch nicht. Deshalb machten sie von einer 2005 ins Aufenthaltsgesetz eingefügten Vorschrift gebrauch, wonach die Länder die Abschiebung eines Ausländers verfügen können, um Sicherheitsgefahren vorzubeugen.
Bundeskriminalamt führt 700 Gefährder
Mit der Abschiebung des Nigerianers hatte Niedersachsen erstmals einen Gefährder ausgeflogen, obwohl er noch keine Straftat begangen hatte. Die Anwälte der Islamisten wiesen die Vorwürfe zurück. Von ihren Mandanten gehe keine Gefahr aus. Ihre Äußerungen zu Gewalttaten seien von den Behörden überinterpretiert worden oder nicht ernst gemeint gewesen.
Das Bundeskriminalamt (BKA) stuft derzeit 700 Moslems als Gefährder ein. Einige von ihnen sollen sich im Ausland aufhalten. „Mehr als die Hälfte dieser Personen hat die deutsche Staatsbürgerschaft“, teilte das BKA Zeit Online mit. (ls)