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BND-Reform: Stärkere Überwachung aller Kommunikationskanäle

BND-Reform: Stärkere Überwachung aller Kommunikationskanäle

BND-Reform: Stärkere Überwachung aller Kommunikationskanäle

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BND: Die Reform sieht nun auch die Überwachung von Telekommunkationsnetzen vor Foto. picture alliance / dpa
BND-Reform
 

Stärkere Überwachung aller Kommunikationskanäle

Der Bundestag hat gegen die Stimmen der Opposition die Reform des BND-Gesetzes beschlossen. Der Nachrichtendienst darf künftig alle Kommunikationskanäle großflächig überwachen, Knotenpunkte in Deutschland anzapfen und die Daten mit Partnerdiensten tauschen. Kritiker sprechen von Verfassungsbruch und wollen klagen.
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BERLIN. Der Bundestag hat gegen die Stimmen der Opposition neue Regeln für die Spionage im Ausland beschlossen. Wirtschaftsspionage darf künftig nicht mehr betrieben werden. Im Fokus soll die Überwachung zur Verhinderung von Terrorismus, illegalen Waffenhandel oder Schleuserkriminalität stehen.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hörte zuletzt über Jahre hinweg auch befreundete EU-und NATO-Staaten sowie Staats- und Regierungschefs ab. Die Reform sieht nun als eindeutige Kontrollinstanz ein „unabhängiges Gremium“ aus zwei Richtern und einem Bundesanwalt am Bundesgerichtshof vor. Es soll von der Bundesregierung über brisante Aktionen des BND informiert werden und über Spionage gegen Einrichtungen der EU und ihre Mitgliedstaaten entscheiden.

Für alle Länder außerhalb der Europäischen Union bleibt die Vorgehensweise allerdings gleich. Auch europäische Bürger, die sich im Ausland aufhalten, können dem Gesetz nach weiter uneingeschränkt überwacht werden.

Ausweitung auf alle Nachrichtenkanäle

Neu ist, daß der BND künftig alle Telekommunikationsnetze großflächig überwachen darf. Bisher durfte er nur 20 Prozent des Datenverkehrs abgreifen. Zudem kann der Dienst künftig technische Infrastrukturen in Deutschland wie Internetknotenpunkte anzapfen, was bisher verboten war. Die Daten dürfen außerdem für sechs Monate gespeichert und mit Partnerdiensten ausgetauscht werden.

Kritik an diesen Vorgehensweisen kommt von der Vereinigung „Reporter ohne Grenzen“. Sie sammelte 20.000 Unterschriften gegen die Neuerung und nannte den Entwurf „Verfassungsbruch mit Ansage“. Obwohl Journalisten wie auch Ärzte und Geistliche einem Berufsgeheimnis unterlägen, könnten sie nun vom Nachrichtendienst ungehindert abgehört werden.

Kritik von Linkspartei, Grünen und FDP

Auch die Opposition kritisiert die neuen Regelungen. „Das Gesetz zur BND-Reform legalisiert die bekannt gewordenen Rechtsbrüche des BND. Statt Reue, Umsteuern oder Zur-Rechenschaft-Ziehen der Verantwortlichen, bekommt der BND einen Freibrief für Massenüberwachung“, unterstrich Martina Renner, Obfrau der Linksfraktion im NSA-Untersuchungsausschuß, gegenüber tagesschau.de. „Der BND war bislang der kleine Bruder der NSA, jetzt wird er zum Zwilling.“ Die Filter, die eine Überwachung deutscher Bürger ausschließen sollen, seien nicht zuverlässig.

Für den Grünen-Politiker Konstantin von Notz ist die Reform „verfassungswidrig“. „Unsere Verfassung, die Grund- und Menschenrechte, sie sind kein Störfaktor beim Kampf gegen den Terrorismus, sondern sie sind die Grundlage dafür“, betonte er im Bundestag. Die Bundesregierung ziehe mit dem Gesetz eben nicht die Konsequenzen aus der NSA-Affäre.

Die FDP bereitet indes eine Klage beim Bundesverfassungsgericht vor. Sie kritisierte in der Neuen Osnabrücker Zeitung, mit dem neuen Gesetz rücke der „Überwachungsstaat ein großes Stück näher“. (vi, gb)

BND: Die Reform sieht nun auch die Überwachung von Telekommunkationsnetzen vor Foto. picture alliance / dpa
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