MÜNCHEN. Das Oberlandesgericht München hat die Veröffentlichung von Fotos im Artikel „Pranger der Schande“ der Bild-Zeitung gerügt und eine einstweilige Verfügung erlassen. Damit kassierte das Gericht eine Entscheidung der Vorinstanz, teilte die Rechtsanwaltskanzlei Hechler mit.
Im Oktober vergangenen Jahres hatte das Blatt die Namen, Fotos und Beiträge Dutzender Facebook-Nutzer veröffentlicht, die sich angeblich hetzerisch über Asylbewerber geäußert hatten. Betitelt war der Beitrag mit „Wir stellen die Hetzer an den Pranger!“
Eine der Betroffenen hatte daraufhin die Löschung ihres Fotos gefordert. Während das Landgericht die Beschwerde abwies, entschied das Oberlandesgericht nun anders. Die Veröffentlichung habe das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Facebook-Nutzerin verletzt, berichtet die Kanzlei.
Presserat sah nichts Anstößiges
„Ihre Äußerung war weder strafbar, noch sonst rechtswidrig. Vielmehr übte sie lediglich ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung aus“, teilte ihr Anwalt mit. Dem Boulevardblatt bleibt nun die Möglichkeit, den Fall im Hauptsacheverfahren vorzutragen. Laut der Kanzlei ist es wahrscheinlich, daß die Bild-Zeitung diesen Schritt gehen wird.
Bereits Ende vergangenen Jahres hatte sich der Presserat mit dem „Hetz-Pranger“ beschäftigt und entschieden, dieser verstoße nicht gegen den Pressekodex. (ls)