BERLIN. Der „Hetz-Pranger“ der Bild-Zeitung verstößt nicht gegen den Pressekodex. Zu dieser Entscheidung ist der Presserat gekommen. Das Blatt hatte im Oktober unter dem Titel „Bild stellt die Hetzer an den Pranger“ Einträge von Facebook-Nutzern zur Asylkrise mit deren Name und Foto veröffentlicht und die Staatsanwaltschaft aufgefordert, zu ermitteln.
Neben Aufrufen, Asylsuchende in Konzentrationslager zu stecken, wurden aber auch Aussagen wie „Wenn einem Muslim in seinem Gastland etwas nicht gefällt, kann er ja wieder gehen“ aufgeführt. Wie der Branchendienst meedia berichtet, hatte es dagegen mehrere Beschwerden wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Diffamierung beim Presserat gegeben.
„Im Rahmen der presseethischen Grenzen“
Dieser entschied nun jedoch, die Veröffentlichung der Äußerungen mit Name und Profilbild sei zulässig gewesen, „da es sich hier nicht um private, sondern erkennbar um politische Äußerungen der User in öffentlich einsehbaren Foren handelte“. Daran bestehe ein „öffentliches Interesse, das die Persönlichkeitsrechte überlagert“.
Ähnlich fiel die Entscheidung über Beschwerden gegen das Internetportal Huffington Post aus. Dieses hatte eine Sammlung von Kommentaren unter der Überschrift „Hier sprechen die Haßfratzen“ veröffentlicht. Die Charakterisierung als „Haßfratzen“ sei laut Presserat zwar „eine zugespitzte, scharfe Meinungsäußerung“, bewege sich jedoch „noch im Rahmen der presseethischen Grenzen“. (krk)