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Verfassungsreform: Kein Wahlalter mit 16 in Nordrhein-Westfalen

Verfassungsreform: Kein Wahlalter mit 16 in Nordrhein-Westfalen

Verfassungsreform: Kein Wahlalter mit 16 in Nordrhein-Westfalen

Wahlrecht mit 16
Wahlrecht mit 16
Wahlrecht mit 16: War Teil der gescheiterten Verfassungsreform in Nordrhein-Westfalen Foto: dpa – Fotoreport
Verfassungsreform
 

Kein Wahlalter mit 16 in Nordrhein-Westfalen

Die Herabsetzung des Wahlalters in Nordrhein-Westfalen ist vom Tisch. Bei der Sitzung der Verfassungskommission am Montagnachmittag wird es keine Einigung mehr geben. Die Koalition konnte sich über die große Verfassungsreform nicht einigen, womit auch andere, jahrelang verhandelte Projekte gescheitert sind.
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DÜSSELDORF. Die Herabsetzung des Wahlalters in Nordrhein-Westfalen ist vom Tisch. Bei der Sitzung der Verfassungskommission am Montagnachmittag werde es keine Einigung mehr geben, berichtete der WDR. Die Koalition konnte sich über die große Verfassungsreform nicht einigen.

Das Wahlalter war auch der Grund für das Scheitern der Reform. Die CDU hatte Rot-Grün angeboten, das Wahlalter aus der Reform herauszunehmen, dafür aber eine schnellere Einigung bei den anderen Themen erzielen zu können. Das Wahlalter könne mit Hilfe eines Gesetzes statt mit einer Verfassungsänderung geregelt werden. Dafür sollte Rot-Grün verzichten, ein derartiges Gesetz noch in der laufenden Legislaturperiode zu initiieren. Dies kam für SPD und Grüne allerdings nicht in Frage.

Damit sind auch andere Projekte, die zum Teil mehrere Jahre lang von der Verfassungskommission verhandelt wurden, gescheitert. Darunter befinden sich unter anderem das Individualklagerecht vor dem Landesverfassungsgerichtshof, mehr Möglichkeit nach direkter Demokratie und die Schuldenbremse in der Landesverfassung. (ls)

Wahlrecht mit 16: War Teil der gescheiterten Verfassungsreform in Nordrhein-Westfalen Foto: dpa – Fotoreport
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