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Auf Gesetzesentwurf geeinigt: EU-Ausländer sollen künftig weniger Sozialhilfe erhalten

Auf Gesetzesentwurf geeinigt: EU-Ausländer sollen künftig weniger Sozialhilfe erhalten

Auf Gesetzesentwurf geeinigt: EU-Ausländer sollen künftig weniger Sozialhilfe erhalten

Andrea Nahles
Andrea Nahles
Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) Foto: dpa
Auf Gesetzesentwurf geeinigt
 

EU-Ausländer sollen künftig weniger Sozialhilfe erhalten

Die Bundesregierung hat sich auf eine Neuregelung zur Sozialhilfe für EU-Bürger in Deutschland verständigt. Demnach sollen EU-Ausländer künftig frühestens nach fünf Jahren Hartz IV oder Sozialhilfe erhalten können. Damit soll eine Einwanderung, vor allem aus Osteuropa, ins deutsche Sozialsystem verhindert werden.
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BERLIN. Die Bundesregierung hat sich auf eine Neuregelung zur Sozialhilfe für EU-Bürger in Deutschland verständigt. Demnach sollen EU-Ausländer künftig frühestens nach fünf Jahren Hartz IV oder Sozialhilfe erhalten können. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sei zwischen den Ressorts ausverhandelt worden, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf Kreise des Arbeitsministeriums.

Damit soll eine Einwanderung, vor allem aus Osteuropa, ins deutsche Sozialsystem verhindert werden. Den Angaben zufolge hat die Ressortabstimmung deshalb so lange gedauert, weil Innenminister Thomas de Maizière (CDU) Verschärfungen im Entwurf verlangt hatte. Nahles war im April dieses Jahres für ihren Gesetzesvorstoß aus dem Jahr 2015 kritisiert worden.

Wenige Menschen betroffen

Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, daß EU-Bürger künftig von Hartz IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sind, sofern sie nicht in Deutschland arbeiten oder gearbeitet haben. Erst nachdem sich ihr Aufenthalt in Deutschland nach fünf Jahren „verfestigt“ hat, sollen Einwanderer Hilfen erhalten. Nahles hatte im April gesagt, nur wenige Menschen seien von dem Gesetz betroffen sein, sie habe das Schlupfloch aber rechtzeitig schließen wollen.

Im vergangenen Jahr hatte das Bundessozialgericht beschlossen, daß EU-Bürger bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten in Deutschland Hilfen zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe beantragen können. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund drängt auf eine schnelle Beschluß des Gesetzes.

Städte- und Gemeindebund dringt auf schnelle Verabschiedung

„Die derzeitigen Regelungen und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes können dazu führen, Deutschland für Zuwanderungswillige im Ausland noch attraktiver machen, als es ohnehin schon ist“, warnte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Unterdessen haben Union und SPD den Streit für angebliche Lohnungerechtigkeit zwischen Männern und Frauen beigelegt. Unternehmen ab 200 Beschäftigen sollen verpflichtet werden, einen individuellen Rechtsanspruch für ihre Angestellten einzuführen, mit dem sie Informationen über ungerechte Bezahlung erhalten können, berichtete die Welt.

14 Millionen betroffene Arbeitnehmer

Unternehmen ab 500 Beschäftigten müßten Verfahren zur Herstellung von Lohngleichheit einzuführen und diese auch zu dokumentieren. Davon betroffen seien rund 4.000 Unternehmen mit insgesamt etwa 6,6 Millionen Beschäftigten. Tarifgebundene Betriebe sollen von der Regelung befreit werden.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Thomas Oppermann, sagte, er freue sich „ganz besonders, daß wir diesen Kompromiß erzielt haben“. Die Vereinbarung zwischen Union und SPD sei für 14 Millionen betroffene Arbeitnehmer „ein großer Schritt nach vorn“. (ls)

Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) Foto: dpa
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