KARLSRUHE. Das Gesetz zur Terrorbekämpfung durch das Bundeskriminalamt (BKA) ist in großen Teilen verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und setzte dem Gesetzgeber eine Frist bis Juni 2018, um die Regeln nachzubessern.
Die 2009 eingeführten Befugnisse für das BKA seien „teilweise zu unbestimmt“ und gingen zu weit, urteilten die Richter. „Auch fehlt es zum Teil an flankierenden rechtsstaatlichen Absicherungen, insbesondere zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung oder zur Gewährleistung von Transparenz, individuellem Rechtsschutz und aufsichtlicher Kontrolle.“
Insbesondere beim Datenaustausch mit in- und ausländischen Behörden sowie bei der Geheimüberwachung müsse die Bundesregierung neue Regelungen finden. Die bisher geltenden griffen unverhältnismäßig stark in die Grundrechte der Bürger ein. Geklagt hatten unter anderem der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) sowie der ehemalige Kulturstaatsminister Michael Naumann (SPD). (ho)