STUTTGART. Die AfD-Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg drängen auf die Einsetzung einer Enquete-Kommission, die sich mit der Bedrohung durch den Islamismus beschäftigen soll. Dies geht aus einem entsprechenden Antrag der Alternative für Baden-Württemberg und der Alternative für Deutschland hervor, der der JUNGEN FREIHEIT vorliegt.
Beunruhigend seien laut dem Antrag Berichte über Kinder- und Mehrfachehen. „Insbesondere aber auch Verfolgung von Flüchtlingen christlichen Glaubens durch Mitbewohner islamischer Prägung wirken verstörend“, heißt es in dem Papier der beiden AfD-Fraktionen. Die Kommission soll klären, inwieweit islamistische Strukturen im Ausland aus Baden-Württemberg unterstützt wurden. Die Gefahr durch dschihadistisch motivierte Gewalttaten sei laut Verfassungsschutz im vergangenen Jahr anhaltend hoch.
„Wichtige Sachverhalte“ vorenthalten?
Überdies soll die Enquete-Kommission herausfinden, „wie die Rahmenbedingungen verändert und welche Impulse gegeben werden müssen, um die Sicherheit, die Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, kulturelle Integrität des eigenen Volkes sowie Integration und Assimilation von Menschen aus fremden Kulturkreisen dauerhaft sicherzustellen“.
Es sei zu befürchten, daß der Bevölkerung „wichtige Sachverhalte“ vorenthalten werden. Damit spielen die Fraktionen auf eine Aussage von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) Ende des vergangenen Jahres an. „Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern“, hatte der Minister nach einem Terroralarm in Hannover gesagt. „Diese Aussage gilt mit hoher Wahrscheinlichkeit auch auf anderen Ebenen“, begründete der AfD-Landtagsabgeordnete Heinrich Fiechtner das Vorhaben gegenüber der JF.
Möglich durch Doppel-Fraktion
Bislang sieht es die Geschäftsordnung des Landtags in Baden-Württemberg vor, daß zwei unterschiedliche Fraktionen die Einsetzung einer Enquete-Kommission beantragen können. Dies gilt allerdings nur noch bis zur nächsten Plenarsitzung in dieser Woche. Dann soll die Geschäftsordnung dahingehend geändert werden, daß die Fraktionen auch unterschiedlichen Parteien angehören müssen.
Die beiden Fraktionen sorgten bereits mit ihrem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema Linksextremismus für Aufregung bei den anderen im Landtag vertretenen Parteien. Ein derartiger Antrag ist laut geltender Geschäftsordnung nur möglich, wenn ihn zwei Fraktionen oder ein Viertel der Abgeordneten einbringen. (ls)