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Verdacht auf Volksverhetzung: Wegen Asylkritik: Staatsanwaltschaft nimmt Unternehmer ins Visier

Verdacht auf Volksverhetzung: Wegen Asylkritik: Staatsanwaltschaft nimmt Unternehmer ins Visier

Verdacht auf Volksverhetzung: Wegen Asylkritik: Staatsanwaltschaft nimmt Unternehmer ins Visier

Stoecker
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Winfried Stöcker: Der Unternehmer ist wegen seiner Kritik an der Asylpolitik ins Visir der Justiz geraten Foto: picture alliance/dpa
Verdacht auf Volksverhetzung
 

Wegen Asylkritik: Staatsanwaltschaft nimmt Unternehmer ins Visier

Winfried Stöcker wollte sein Kaufhaus nicht für ein Benefizkonzert für Asylbewerber zur Verfügung stellen und rechtfertigte dies mit deutlichen Worten. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Görlitz gegen den Unternehmer wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Angezeigt hatte ihn unter anderem von der Türkischen Gemeinde.
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GÖRLITZ. Die Staatsanwaltschaft Görlitz ermittelt gegen den Unternehmer Winfried Stöcker wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Das bestätigte der Sprecher der Behörde, Till Neumann, gegenüber der JUNGEN FREIHEIT.

Hintergrund sind mehrere Anzeigen gegen Stöcker wegen dessen Äußerungen vom vergangenen Dezember. Darin hatte er die Absage eines Benefizkonzert für Asylbewerber gerechtfertigt. Ursprünglich hatte das Konzert im Görlitzer Jugendstilkaufhaus stattfinden sollen, dessen Inhaber Stöcker ist. Der 68 Jahre alte Unternehmer stellte das Kaufhaus aber als Veranstaltungsort nicht zur Verfügung, weil er ein Zeichen gegen Asylmißbrauch in Deutschland setzten wollte.

Ermittlungen noch nicht abgeschlossen

Afrikaner aus sicheren Herkunftsländern sollten lieber in ihrer Heimat für einen höheren Lebensstandard sorgen, sagte Stöcker. Außerdem wolle er „in 50 Jahren keinen Halbmond auf dem Kölner Dom“, begründete der promovierte Mediziner seine Ablehnung damals.

Justiz-Sprecher Neumann wies Berichte zurück, nach denen bereits Anklage gegen Stöcker erhoben worden sei. „Das ist falsch. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.“ Zu Einzelheiten wollte sich Neumann mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern. Die Staatsanwaltschaft ermittle bereits seit Ende vergangenen Jahres. Stöcker sei aber noch nicht angehört worden, erläuterte Neumann. Er werde aber noch Gelegenheit bekommen, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Gegen den Unternehmer hatten unter anderem der Zentralrat der Afrikanischen Gemeinden in Deutschland und die Türkische Gemeinde Schleswig-Holstein Strafanzeige gestellt. Letztere warf Stöcker vor, „seinen Status als Unternehmer und Wissenschaftler“ auszunutzen, „um Angst in der Bevölkerung zu schüren“. Seine Formulierungen offenbarten eine „zutiefst fremdenfeindliche Gesinnung“.

„Äußerungen sind rassistisch und menschenverachtend“

Die Türkische Gemeinde habe sich zum Ziel gesetzt, konsequent gegen Rassismus und Diskriminierung vorzugehen. „Die Äußerungen von Herrn Stöcker gehen weit über eine Meinungsäußerung heraus. Sie sind rassistisch und menschenverachtend und könnten den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Wir fordern, daß Herr Professor Stöcker gegebenenfalls angemessen bestraft wird“, betonte der Landesvorsitzende der Vereinigung, Cebel Küçükkaraca.

An Stöckers Äußerungen hatte sich auch die Universität Lübeck gestört. Stöcker ist dort Honorarprofessor für Labormedizin und seine Firma Euroimmun förderte mehrere Projekte an der Hochschule. Universitätsrektor Hendrik Lehnert distanzierte sich in einer öffentlichen Erklärung von Stöckers Gedankengut „auf das Nachdrücklichste“.

Als Reaktion auf die Kritik der Universität an ihm kündigte Stöcke vergangene Woche an, die Hochschule so lange nicht mehr finanziell zu unterstützen, wie Rektor Lehnert im Amt sei. Er lasse sich den Mund von niemandem verbieten, sagte Stöcker der JF. „Von keinem Präsidenten, Journalisten oder Politiker. Es ist mein Recht, meine Meinung zu sagen. Ich bin ein freier Mensch.“ (krk)

Winfried Stöcker: Der Unternehmer ist wegen seiner Kritik an der Asylpolitik ins Visir der Justiz geraten Foto: picture alliance/dpa
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