BERLIN. Die Entlassung von Generalbundesanwalt Harald Range durch Justizminister Heiko Maas (SPD) könnte ein juristisches Nachspiel haben. Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob ein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter des Justizministeriums wegen Strafvereitelung im Amt eingeleitet wird.
Der Staatsanwaltschaft lägen mehrere Anzeigenvor, die sich gegen Mitarbeiter der Behörde richten, berichtet der Tagesspiegel. Der Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte am Bundesgerichtshof (BGH) hatte zuvor kritisiert, es gäbe „Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Behinderung der Ermittlungen des Generalbundesanwalts“.
Range war in den Ruhestand versetzt worden, nachdem er dem SPD-Politiker einen „unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz“ vorgeworfen hatte. Hintergrund sind von Range eingeleitete Ermittlungen gegen Journalisten den linken Politikblog netzpolitik.org wegen des Verdachts des Landesverrats. Das Portal hatte aus internen Dokumenten des Verfassungsschutzes zur Überwachung von Facebook zitiert. Range war dafür von der SPD scharf kritisiert worden. (ho)