WIESBADEN. Rund 185.000 der im Jahr 2013 verurteilten Straftäter besaßen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies berichtet das Statistische Bundesamt in Wiesbaden. Insgesamt wurden 755.938 Personen verurteilt. Der Ausländeranteil lag damit bei fast 25 Prozent.
Rund sieben von zehn Freiheitsstrafen wurden laut der Statistikbehörde zudem zur Bewährung ausgesetzt. In 116.000 Verurteilungen nach dem allgemeinen Strafrecht wurde eine Haftstrafe ausgesprochen, in 35.000 Fällen wurde diese nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Nur jede 16. Jugendstrafe führt zur Haft
82.000 mal wurden Personen bis 21 Jahre nach dem Jugendstrafgesetz verurteilt, dabei wurden 13.000 Haftstrafen ausgesprochen. Von diesen wurden wiederum 8.000 zur Bewährung ausgesetzt. Insgesamt wurde 69.000 mal eine Erziehungsmaßregel nach dem Jugendstrafgesetz ausgesprochen.
Personen zwischen 18 und 21 Jahren wurden 22.000 mal nach dem allgemeinen Strafrecht verurteilt, aber 42.000 mal nach dem Jugendstrafrecht. Alles in allem ist die Zahl der Verurteilungen leicht rückläufig. Die Strafverfolgungsstatistik wird seit 2007 deutschlandweit erhoben. (FA)