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Billigung einer Straftat: Gericht verurteilt linken Antifa-Autor

Billigung einer Straftat: Gericht verurteilt linken Antifa-Autor

Billigung einer Straftat: Gericht verurteilt linken Antifa-Autor

Richterhammer (Symbolbild)
Richterhammer (Symbolbild)
Berliner Amtsgericht verurteilt linken Antifa-Schreiber Foto: picture alliance/dpa Themendienst
Billigung einer Straftat
 

Gericht verurteilt linken Antifa-Autor

Der Antifa-Autor Bernd Langer muß zahlen. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sah es als erwiesen an, daß Langer einen Brandanschlag von Linksextremisten auf die Druckerei der JUNGEN FREIHEIT gebilligt hatte. Langer hatte die Attacke als „Superaktion“ bezeichnet.
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BERLIN. Der Antifa-Autor Bernd Langer muß zahlen. Daß Amtsgericht Berlin-Tiergarten sah es als erwiesen an, daß das ehemalige Mitglied der linksextremen Göttinger Gruppe Autonome Antifa M eine rechtswidrige Tat öffentlich gebilligt hatte.

Langer hatte einen von Linksextremisten 1994 in Weimar verübten Brandanschlag auf die Druckerei der JUNGEN FREIHEIT gelobt. Er hatte voriges Jahr in einem Interview mit dem einstigen SED-Zentralorgan Neues Deutschland den Anschlag als „Superaktion“ bezeichnet, die „reingehauen“ habe.

Einen bereits im Sommer gegen ihn verhängten Strafbefehl, wonach Langer für seine Tat 3.000 Euro zahlen sollte, akzeptierte der 55jährige nicht. Am Dienstag bestätigte das Gericht nun seine Schuld. Allerdings reduzierte es seine Strafe auf 480 Euro.

Richter folgte Argumentation der Verteidigung nicht

„Da komme ich um das Verhängen einer Strafe nicht drum herum“, sagte der Richter. Langers Anwalt Sven Richwin hatte zuvor auf Freispruch plädiert. Es sei nicht ersichtlich gewesen, welcher Anschlag gemeint gewesen sei, argumentierte der Verteidiger.

Zudem sei die Tat von damals längst Geschichte. Würde man die Täter heute fassen, wäre ihr vergehen längst verjährt. Auch habe sein Mandant seine Äußerungen lediglich spontan im Interview getätigt. „Es wurde keine geschriebene Rede verfaßt.“

Argumente, denen weder Staatsanwältin noch Richter folgen wollten. „Stichhaltig ist für mich einzig das Argument, daß unklar sein könnte, welcher Anschlag überhaupt gemeint war“, so der Richter. Auch er habe sich darüber erst im Internet informieren müssen. „Der Durchschnittsleser weiß sicher nicht, worum es da ging. Aber in der Leserschaft des Neuen Deutschlands gibt es eine relevante Menge an Lesern, die sehr genau wußten, wovon die Rede war.“

„Gesinnungsjustiz“ der „BRD“

Während der Verhandlung hatte auch der Angeklagte seine „persönliche Meinung“ geäußert. „Wieder mal springt die Justiz der politischen Rechten zur Seite“, monierte er und sprach von „Gesinnungsjustiz“ der „BRD“ . Es sei geradezu absurd, ihm zu unterstellen, er habe im Neuen Deutschland zur Gewalt aufrufen wollen.

Langer ist seit fast vierzig Jahren eng mit der Antifa-Szene verbunden. Ende der achtziger Jahre setzte er sich für Bündnisse der sogenannten autonomen Szene mit etablierten politischen Organisationen wie den Gewerkschaften oder den Grünen ein. Sein Ziel war die „Verzahnung“ von illegalen und legalen Aktionen. Mitte der neunziger Jahre war er Mitangeklagter in einem Verfahren gegen die sogenannte Autonome Antifa M wegen Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung. Das Verfahren wurde damals eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft war jetzt wieder gegen Langer tätig geworden, nachdem der ehemalige Generalbundesanwalt Alexander von Stahl im Dezember vorigen Jahres auf dessen Äußerungen im Neuen Deutschland aufmerksam gemacht hatte. Zu dem Brandanschlag auf die Weimarer Druckerei hatten sich damals die linksextremen „Revolutionären Lesbenfrauengruppen und andere revolutionäre Gruppen“ bekannt. Obwohl die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen an sich gezogen hatte, wurden die Täter nie gefaßt. (ro)

Berliner Amtsgericht verurteilt linken Antifa-Schreiber Foto: picture alliance/dpa Themendienst
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