Straftäter mit einer rechtsextremen Gesinnung müssen laut einem Gesetzentwurf der Bundesregierung künftig mit härteren Strafen rechnen. Der rechtspolitische Sprecher der SPD, Burkhard Lischka, hat nun ausdrücklich betont, daß es keine solche Regelung für Linksextremisten geben soll. Die Begründung läßt aufhorchen.
Auf die Frage der SPD-Zeitung Vorwärts, was denn sei, „wenn jemand Rechtsradikale verprügelt, weil er Haß auf Nazis hat“, antwortete Lischka: „Mir ist nicht bekannt, daß die Antifa gezielt Nazis verprügelt. Jedenfalls zielt das Gesetz nicht auf solche Fälle der Gegenwehr.“
„Gegenwehr“ auch bei Anschlägen auf SPD-Gebäude?
Diese Äußerung verrät drei Dinge über Lischka. Erstens ist es für ihn fast unvorstellbar, daß Linksextremisten gezielt Gewalt ausüben. Zweitens wäre solche Gewalt dann allerhöchstens „Gegenwehr“. Also quasi nur eine notwendige Gegenreaktion. Drittens hat er keine Ahnung, wovon er spricht.
Im Bundesverfassungsschutzbericht 2012 heißt es: „Im gewaltbereiten Spektrum des Linksextremismus ist ein Anstieg des Gewaltpotentials der Akteure festzustellen. Dies zeigt sich darin, daß Körperverletzungen bewußt in Kauf genommen werden.“ So registrierten die Sicherheitsbehörden einen starken Anstieg der versuchten Tötungsdelikte. Insgesamt gab es 876 Gewalttaten mit linksextremistisch motiviertem Hintergrund. Die häufigsten Opfer: Polizisten und „tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten“. Alles nur Gegenwehr?
Und wie sieht es mit den immer häufiger vorkommenden Anschlägen auf SPD-Gebäude durch die linksextreme Szene aus? Auch nur Gegenwehr? Wenn ja, wogegen eigentlich? Selten zuvor hat ein SPD-Mann sich linke Gewalt so schöngeredet. Daß Lischka auch noch selbst Jurist ist, läßt für die Gesetzgebung in Deutschland wenig Gutes erahnen.