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Staatsbürgerrecht: Linkspartei: Einbürgerung auch von Verfassungsfeinden

Staatsbürgerrecht: Linkspartei: Einbürgerung auch von Verfassungsfeinden

Staatsbürgerrecht: Linkspartei: Einbürgerung auch von Verfassungsfeinden

Papierfiguren
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Kette aus Papierfiguren: Deutsche Staatsbürgerschaft für (fast) alle Foto: pixelio.de / S. Hofschlaeger
Staatsbürgerrecht
 

Linkspartei: Einbürgerung auch von Verfassungsfeinden

Die Linkspartei hat sich für einen stark erleichterten Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft ausgesprochen. Weder das Einkommen der Antragsteller, noch ihre politische Gesinnung dürften dabei eine Rolle spielen.
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BERLIN. Die Linkspartei hat sich für einen stark erleichterten Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft ausgesprochen. Weder das Einkommen der Antragsteller, noch ihre politische Gesinnung dürften dabei eine Rolle spielen: „Einbürgerungen erfolgen unabhängig vom Einkommen oder dem sozialen Status der Betroffenen“, heißt es in einem Antrag der Bundestagsfraktion. „Eine Prüfung der ‘inneren Gesinnung’ oder der ‘Verfassungstreue’ findet nicht statt.“

Die von der Regierungskoalition vereinbarte Aufhebung des Optionszwangs für ausländische Kinder, sich zwischen deutscher Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden zu müssen, wurde von der Oppositionspartei als „völlig unzureichender Schritt“ kritisiert. Dadurch würden angeblich „neue Ungerechtigkeiten“ geschaffen, da so Einwanderer der ersten Generation benachteiligt seien. Deutschland brauche daher „ein modernes und offenes Staatsangehörigkeitsrecht“.

Rudimentäre Sprachkenntnisse sind ausreichend

Ein Einbürgerungsanspruch besteht nach Plänen der Linkspartei grundsätzlich „nach fünfjährigen Aufenthalt“ in Deutschland. Bei hier geborenen Kindern genüge es, „wenn ein Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat“. Rechtliche Hürden „wie zum Beispiel hohe Gebühren, Sprach- und Einkommensanforderungen“ sollen aufgehoben werden. Es genüge „die Fähigkeit zur einfachen mündlichen Verständigung in deutscher Sprache“.

Sogar eine „Einbürgerung strafrechtlich Verurteilter nach einer Gesamtwürdigung aller Umstände“ soll im Einzelfall möglich sein. Eine mehrfache Staatsangehörigkeit sei in der deutschen Gesellschaft „längst der Regelfall und problemlos gelebte Realität von Millionen von Menschen“. Der Wunsch nach Vermeidung von doppelter Staatszugehörigkeit bei Einbürgerungswilligen „entspringt einer überkommenen Ideologie, die auf Ausgrenzung und pauschale Verdächtigungen“ setze. (FA)

Kette aus Papierfiguren: Deutsche Staatsbürgerschaft für (fast) alle Foto: pixelio.de / S. Hofschlaeger
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