ERFURT. Kirchliche Einrichtungen dürfen ihren Mitarbeitern das Tragen eines muslimischen Kopftuches verbieten. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hervor. Das islamische Kleidungsstück sei mit der Verpflichtung zu einem neutralen Verhalten nicht vereinbar, urteilten die Richter.
In dem konkreten Fall geht es um eine Frau, die seit 1996 für ein Krankenhaus in evangelischer Trägerschaft in Bochum arbeitet. 2010 forderte die Klägerin das Krankenhaus auf, ihr das Tragen des Kopftuches während der Arbeitszeit zu erlauben. Nachdem sich die Einrichtung weigerte, forderte sie Schadensersatz.
CSU: Wir sind ein christliches Land
Zugleich verwies das Gericht die Klage zurück an das Arbeitsgericht, da unklar sei, ob das Krankenhaus wirklich als kirchliche Einrichtung gelte. Der Anwalt der Klinik sagte, niemand erwarte, daß die Angestellten sich zum christlichen Glauben bekennen. Allerdings müsse von den Arbeitnehmern Neutralität verlangt werden.
Lob für das Urteil kam von der CSU. „Das Kopftuchverbot ist eine richtige und gute Entscheidung. Das Urteil sorgt für rechtliche Klarheit“, sagte Generalsekretär Andreas Scheuer der Rheinischen Post. „Wir leben in einem christlich geprägten Land und ein christlicher Arbeitgeber kann Symbole anderer Religionen verbieten. Diese rechtliche Klarstellung wird unserer Kultur und den Wurzeln unseres Landes gerecht.“ (ho)