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Justizministerium: Homo-Lobby unzufrieden mit Gesetzentwurf zu „Haßkriminalität“

Justizministerium: Homo-Lobby unzufrieden mit Gesetzentwurf zu „Haßkriminalität“

Justizministerium: Homo-Lobby unzufrieden mit Gesetzentwurf zu „Haßkriminalität“

Das Strafgesetzbuch
Das Strafgesetzbuch
Das Strafgesetzbuch: Kritik vom LSVD Foto: dpa
Justizministerium
 

Homo-Lobby unzufrieden mit Gesetzentwurf zu „Haßkriminalität“

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von „Haßkriminalität“ kritisiert. Zwar sei es richtig, daß „rassistische Motive“ künftig strafverschärfend berücksichtigt würden, dennoch sei „ein Gesetzentwurf zur Haßkriminalität, der Homophobie und Transphobie totschweigt“, diskriminierend.
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BERLIN. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von „Haßkriminalität“ kritisiert. Zwar sei es richtig, daß „rassistische Motive“ künftig strafverschärfend berücksichtigt würden, dennoch sei „ein Gesetzentwurf zur Haßkriminalität, der Homophobie und Transphobie totschweigt“, diskriminierend, sagte LSVD-Sprecher Manfred Bruns.

„Alle Erfahrung zeigt: Wenn homo- und transphobe Haßkriminalität nicht ausdrücklich genannt ist, finden diese Beweggründe in der Praxis der polizeilichen Ermittlungen und strafrechtlichen Bewertung zu wenig Beachtung“, monierte Bruns. Täter, „die aus Haß auf Schwule, Lesben oder Transgender zuschlagen, zielen darauf, diese aus dem öffentlichen Raum in die Unsichtbarkeit zu treiben“. Es sei ein „fatal falscher Weg“, wenn die Bundesregierung nun ihrerseits Homophobie und Transphobie tabuisiere.

Justizminister Heiko Maas hatte den Entwurf Ende Oktober vorgelegt. Dieser sieht unter anderem vor, daß „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele“ strafverschärfend wirken sollen. Linksextreme Gewalt ist von diesen Regelungen ausdrücklich ausgeschlossen. (ho)

Das Strafgesetzbuch: Kritik vom LSVD Foto: dpa
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