KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat die Drei-Prozent-Klausel bei der EU-Wahl für verfassungswidrig erklärt. Damit haben nun auch kleine Parteien die Chance, in das Parlament zu gelangen, wenn sie etwa ein Prozent der Stimmen erhalten.
In seiner Begründung sagte Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts: „Der Beklagte hat die Rechte auf Chancengleichheit der Beschwerdeführer verletzt.“ Beklagter war der Deutsche Bundestag, der das Gesetz beschlossen hat. Die Stimme eines jeden Wählers müsse den gleichen Einfluß auf die Zusammensetzung des Parlaments haben.
19 klagende Parteien
Das Gericht hatte bereits 2011 die Fünf-Prozent-Klausel abgeschafft, weil damit für deutsche Wähler zu hohe Hürden aufgebaut werden. In kleineren Ländern wie Luxemburg oder Malta reichen ein paar tausend Stimmen für ein Parlamentsmandat. In Deutschland hingegen braucht eine Partei Millionen Stimmen, um diese Hürde zu nehmen.
Der Bundestag hat dann aber 2013 eine Drei-Prozent-Klausel eingeführt. Dagegen haben mehrere Kleinparteien wie die Republikaner, die Freien Wähler, die Piraten, die Grauen Panther, die ÖDP, die NPD und Die Freiheit geklagt. Sie alle rechnen sich jetzt größere Erfolgschancen aus, wenigstens einen oder zwei Mandatsträger nach Brüssel entsenden zu können. Dazu könnten nun bereits etwa 250.000 Stimmen ausreichen. (rg)