BERLIN. Der Bundestag hat am Donnerstag mit großer Mehrheit einen deutschlandweiten Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde beschlossen. Insgesamt stimmten 535 Abgeordnete für das Vorhaben. 61 Abgeordnete enthielten sich, und fünf votierten gegen das Gesetz.
Ausnahmen gibt es für Jugendliche unter 18 Jahren, Zeitungszusteller und Langzeitarbeitslose. Diese sind teilweise vom Mindestlohn ausgeschlossen oder profitieren erst ab 2017 von dem Gesetz. Für alle anderen Arbeitnehmer gilt der staatliche Mindestlohn ab 1. Januar 2015.
Geringverdiener profitieren kaum von dem Gesetz
Die Arbeitgeber- und Industrieverbände hatten im Vorfeld immer wieder scharfe Kritik am Mindestlohn geübt. Nach Berechnungen des Münchner Ifo-Instituts sind durch das neue Gesetz knapp 900.000 Arbeitsplätze bedroht. Zudem bezweifelten die Wirtschaftsexperten, daß Geringverdiener von der Lohnuntergrenze profitieren.
„Wenn der Stundenlohn eines alleinstehenden Aufstockers von 5 Euro auf 8,50 Euro steigt, erhöht sich sein Netto-Einkommen nur um 60 Euro im Monat oder 6,1 Prozent. Denn das zusätzliche Einkommen wird weitgehend mit dem ALG II verrechnet. Für den Arbeitgeber erhöhen sich dann aber die Arbeitskosten um 70 Prozent“, heißt es in einer Ifo-Studie. (ho)