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Landgericht München: Zschäpe-Verfahren: Muslime bestehen auf Prozeßbeobachter

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Landgericht München: Zschäpe-Verfahren: Muslime bestehen auf Prozeßbeobachter

Aiman_Mazyek
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Landgericht München
 

Zschäpe-Verfahren: Muslime bestehen auf Prozeßbeobachter

Nachdem bereits der türkische Botschafter und die Türkische Gemeinde in Deutschland einen festen Platz beim „NSU“-Prozeß gefordert haben, hat sich nun auch der Koordinierungsrat der Muslime (KRM) zu Wort gemeldet. „Es wäre eine Selbstverständlichkeit, daß auch der KRM einen Platz erhält“, sagte der Sprecher des Rates, Aiman Mazyek.
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Aiman Mazyek: Kritik an Platzvergabe Foto: Jakub Szypulka/Wikimedia Lizenz: bit.ly/4kBg0I

BERLIN. Nachdem bereits der türkische Botschafter und die Türkische Gemeinde in Deutschland einen festen Platz beim „NSU“-Prozeß gefordert haben, hat sich nun auch der Koordinierungsrat der Muslime (KRM) zu Wort gemeldet. „Es wäre eine Selbstverständlichkeit, daß auch der KRM einen Platz erhält“, sagte der Sprecher des Rates, Aiman Mazyek, der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Damit könne dem Eindruck widersprochen werden, daß Gericht habe etwas zu verbergen, unterstrich Mazyek. Es sei deswegen sinnvoll, wenn „türkische Medienvertreter und der Botschafter des Landes“ vor Ort präsent seien. Kritik übte er an der Reaktion des Münchner Landgerichtes auf eine entsprechende Bitte des KRM. Dieses habe den Eindruck erweckt, „daß wir für einen Platz um drei Uhr morgens vor dem Gebäude campen müßten“, monierte der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime.

Türkische Zeitung klagt gegen Sitzvergabe

Die Sitzvergabe im Prozeß gegen Beate Zschäpe sorgt seit Tagen für heftige Diskussionen. Auf der Liste der 50 sicher akkreditierten Medienvertreter befindet sich kein türkischer Journalist, da diese ihre Akkreditierungsschreiben zu spät beim Gericht eingesendet hatten. Sie stehen zusammen mit etwa 70 Pressevertretern auf einer Nachrückerliste.

Die türkische Zeitung Sabah hat unterdessen gegen die Zulassung der Medien Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Dabei beruft sich das Blatt in ihrer Klage auf die Pressefreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz. Ein Sprecher des Verfassungsgerichtes sagte, die Karlsruher Richter würden sich bemühen, den Eilantrag noch vor Beginn der Verhandlung am 17. April zu behandeln. (ho)

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