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Justiz: Verleger Grabert wegen Volksverhetzung verurteilt

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Justiz
 

Verleger Grabert wegen Volksverhetzung verurteilt

Der Verleger Wigbert Grabert ist von Amtsgericht Tübingen wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als bewiesen an, daß er mit einem Buch über den Zweiten Weltkrieg nationalsozialistische Gewaltverbrechen geleugnet habe.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

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Das Amtsgericht Tübingen hat den Verleger Wigbert Grabert wegen Volksverhetzung verurteilt Foto: HHS/pixelio.de

TÜBINGEN. Der Verleger Wigbert Grabert ist von Amtsgericht Tübingen wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als bewiesen an, daß der Unternehmer 2010 mit einem Buch über den Zweiten Weltkrieg nationalsozialistische Gewaltverbrechen geleugnet habe. 

In dem Verfahren ging es um das Buch „Der Zweite Weltkrieg“ von Helmut Schröcke. Der Autor widmet sich darin auch auf anderthalb Seiten der Gefangenenerschießung in Babi Jar in der Ukraine durch deutsche Soldaten im Jahr 1941. Der Text sei so verfaßt, daß der Leser denken könne, dieses Massaker habe nicht stattgefunden, so der Vorwurf. „Der Autor behauptet dies zwar nicht wörtlich, aber ein unbefangener Leser kann das aber nicht anders verstehen“, sagte der Richter in seiner Begründung.

Daher sei das Buch, das zuvor unbeanstandet bei mehreren anderen Verlagen erschienen war, „geeignet, den Frieden zu gefährden“. Die Staatskasse behält deshalb auch jenen Teil von Graberts Umsätzen ein, den sie den Schätzungen des Richters zufolge dem Vertrieb des Buches zurechnet. Insgesamt ein Betrag von über 30.000 Euro.

Anwälte konnten sich nicht durchsetzen

Graberts Verteidiger hatten vergeblich argumentiert, daß der 72ährige weder objektiv noch subjektiv den Holocaust habe leugnen wollen. Sie brachten unter anderem vor, daß er zur gleichen Zeit ein anderes Buch verlegt habe, in dem die Massenerschießungen von Babi Jar deutlicher geschildert worden seien und daß die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften das Buch nicht als besonders gefährlich kategorisiert habe.

Grabert, der seit den neunziger Jahren mehrfach wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden ist, sprach gegenüber der JF von einem „Schlag gegen die Presse- und Meinungsfreiheit“ und von einer „Einkreisungspolitik“ der Justiz gegen seinen Verlag. Er erwägt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. (rg)

Mehr von dem Prozeß lesen Sie in der JF 12/13 am 15 März.

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