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Medien: Bundespressekonferenz rügt „Spiegel“

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Medien: Bundespressekonferenz rügt „Spiegel“

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Bundespressekonferenz rügt „Spiegel“

Die Bundespressekonferenz (BPK) hat dem Spiegel eine Rüge erteilt. Anlaß ist ein Bericht mit Inhalten aus einem vertraulichen Hintergrundgespräch mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle.
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Saal der Bundespressekonferenz Foto: Wikimedia/Anton Schubert mit CC-Lizenz https://bit.ly/csNwyX

BERLIN. Die Bundespressekonferenz (BPK) hat dem Spiegel eine Rüge erteilt und dem Nachrichtenmagazin vorgeworfen, die Vertraulichkeit eines Hintergrundgespräches gebrochen zu haben. 

Anlaß für die beispiellose Reaktion des Vereins der Hauptstadt-Korrespondenten ist ein Artikel in der aktuellen Ausgabe des Spiegel in dem unter der Überschrift „Merkels Chef“ über den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, berichtet wird.

Die Berlin-Korrespondenten werfen den Autoren des Beitrages vor, hierfür auch auf Informationen aus einem Hintergrundgespräches Voßkuhles in der vergangenen Woche vor der Bundespressekonferenz zurückgegriffen zu haben, für das dem Gerichtspräsidenten Vertraulichkeit zugesichert worden war.

Bei nochmaligem Verstoß droht Ausschluß

„Die öffentlich gemachte Rüge soll auch Signalcharakter in Richtung anderer potentieller Gäste der Bundespressekonferenz haben“, heißt es in einem Offenen Brief des Vorsitzenden der BPK, Gregor Mayntz, an den Spiegel.

Mayntz verwies am Mittwoch zudem darauf, daß es bei der Mitgliederversammlung der BPK am Montag „eine große Bereitschaft“ gegeben habe, für den Fall einer Wiederholung von der in Paragraph 16 der Vereinssatzung festgelegten Sanktionierung Gebrauch zu machen, die auf einen Ausschluß aus der BPK hinauslaufe.

Spiegel weist Vorwürfe zurück

Das Nachrichtenmagazin wies die Rüge und den Vorwurf, die Vertraulichkeit gebrochen zu haben, umgehend als „absurd“ zurück.

In einer Mitteilung auf der Internetseite des Spiegel verweist die Redaktion darauf, daß das Hintergrundgespräch mit Voßkuhle bereits vor der Veröffentlichung des Spiegel-Artikels „im politischen Berlin Gesprächsthema Nummer eins“ gewesen sei.

Zudem wird argumentiert, daß der beanstandete Artikel „weder wörtliche noch indirekte Zitate, die als Bruch der Vertraulichkeit angesehen werden könnten“ enthalte. „Der einzige – indirekte – Hinweis auf den Inhalt der Veranstaltung bezieht sich auf eine Äußerung Voßkuhles, die er selbst mehrfach vor und unmittelbar im Anschluß an die Bundespressekonferenz öffentlich gemacht hat“, schreibt die Spiegel-Redaktion. (ms)

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