LEIPZIG. Die katholische Laienorganisation Opus Dei darf in Brandenburg ein Jungengymnasium errichten. Das entschied am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzigund beendete damit einen sechsjährigen Rechtsstreit zwischen dem mittlerweile rot-rot regierten Bundesland und der katholischen Organisation. Das brandenburgische Bildungsministerium hatte argumentiert, ein nach Geschlechtern getrennter Unterricht würde der im Grundgesetzt verankerten Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen zuwiderlaufen.
Dieser Auffassung widersprach nun das Gericht. „Das Grundgesetz verbietet einen nach Geschlechtern getrennten Unterricht nicht, sondern läßt ihn zu“, begründete der Vorsitzende Richter des sechsten Senats, Werner Neumann, das Urteil. Das Gericht stärkte dabei auch die in Artikel 7 des Grundgesetzes verankerte Privatschulfreiheit. „Private Schulträger dürfen Methoden und Organisationsformen des Unterrichts grundsätzlich nach Maßgabe ihrer eigenen pädagogischen Einschätzungen frei gestalten“, sagte Neumann. Gerade deshalb gebe es in Deutschland die Privatschulfreiheit.
Im Jahr 2007 hatte Opus Die den Antrag für das Gymnasium eingereicht. Nach dessen Ablehnung war das Land Brandenburg sowohl vor dem Verwaltungsgericht Potsdam als auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg unterlegen. Das jetzt ergangene Urteil ist endgültig. (tb)