MÜNCHEN. Das Amtsgericht München hat den bayerischen Landesvorsitzenden der Partei Die Freiheit, Michael Stürzenberger, vom Vorwurf der „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ freigesprochen. Stürzenberger hatte im September 2011 während einer Veranstaltung ein Plakat mit einem Foto Heinrich Himmlers öffentlich gezeigt.
Damit wollte der Islamkritiker auf die nach seiner Meinung nach bestehenden Gemeinsamkeiten zwischen Nationalsozialismus und Islam aufmerksam machen. Das von den Strafverfolgungsbehörden beanstandete Bild war nach dem Eingreifen der Polizei nach wenigen Sekunden wieder verschwunden.
Das Amtsgericht urteilte nun nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung, der SS-Chef sei nicht „ikonenhaft“ dargestellt worden. In diesem Kontext sei es auch keine Werbung für Rechtsextremismus gewesen. Dennoch bewege sich Stürzenberger auf sehr „dünnem Eis“. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen in unbekannter Höhe gefordert. Zugleich wies sie auf das Tabu hin, mit der das Zeigen von nationalsozialistischen Personen und Symbolen in Deutschland belegt sei. (ho)