BERLIN. Der Bundestag hat am Donnerstag eine Dreiprozenthürde für Parteien bei der kommenden Europawahl beschlossen. Noch 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin geltende Fünf-Prozent-Hürde für grundsätzlich verfassungswidrig erklärt. Abgesehen von der Linkspartei stimmten alle im Bundestag vertretenen Parteien für die Neuregelung.
„Es kann nicht angehen, daß Splitterparteien, die in Deutschland nirgendwo – bei keiner Bundestags- oder Landtagswahl – einen Fuß auf den Boden bekommen, ausgerechnet zum Europäischen Parlament leichter zugelassen werden und so seine Arbeitsfähigkeit weiter schwächen“, begründete der europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Thomas Silberhorn, den Vorstoß.
Kritik von AfD und Piraten
Kritik kam dagegen von den kleinen Parteien. „Damit wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. November 2011 – noch aus dieser Legislaturperiode – einfach ignoriert, in der jede Sperrminorität für Europawahlen ausgeschlossen wurde“, sagte der Chef der Alternative für Deutschland, Bernd Lucke.
Der Vorsitzende der Piratenpartei, Bernd Schlömer, sprach von einem „durchschaubaren Versuch“ der Bundestagsparteien, „sich selbst zusätzliche Parlamentssitze zu sichern“. Statt an Positionen festzuhalten, „die sich voraussichtlich erneut als verfassungswidrig erweisen, sollten Schwarz-Gelb und Rot-Grün besser eine Demokratisierung des Wahlrechts beraten“, forderte Schlömer.
Die Richter hatten 2011 kritisiert, eine „Ungleichgewichtung der Wählerstimmen“ benachteilige die kleinen Parteien. Dadurch, daß Parteien, die an der Fünfprozenthürde scheitern, nicht ins Europaparlament einziehen, waren 2009 etwa 2,8 Millionen deutsche Wählerstimmen unter den Tisch gefallen. Zugleich betonte das oberste Gericht jedoch, es bestünden große Unterschiede zur Bundestagswahl. Dort sei eine entsprechende Hürde grundsätzlich möglich. (ho)